Hallo!
Geschrieben von Anton K.Bei uns in der Satzung des Vereins steht als letzter Paragraph drin, dass bei einer Auflösung des Vereins das "Vereinsvermögen" an die Gemeinde fällt, die das für Feuerlöschzwecke verwenden muß. Da wäre es mir lieber, das Geld auf diese Weise vorher auszugeben. ;-)
Es müsste aber auch in der Satzung stehen, dass der Verein mit seinem "Vermögen" ausschließlich die Unterstützung der betreffenden Feuerwehreinheit, der Förderung des Brandschutzes, die Pflege der Kameradschaft betreibt.
Hier ist ein kleiner Knackpunkt. Existiert die örtliche Feuerwehreinheit nicht mehr, entfällt der satzungsgemäße Vereinszweck. Eine Umwandlung des Feuerwehrfördervereins in einen Kulturverein unter Beibehaltung des Vereinsvermögens ist so einfach nicht möglich.
Und ob der Bau einer Kapelle der Förderung des örtlichen Brandschutzes, der Unterstützung der örtlichen nicht mehr vorhandenen Feuerwehreinheit und der daraus folgenden fehlenden Kameradschaft dem Vereinszweck entspricht möchte ich bezweifeln. Aber das ist jetzt nur mal als Beispiel zu sehen!!
Das Vereinsvermögen fällt dann auf jedem Fall zweckgebunden an die Gemeinde. Da aber ein "Zweck" vor Ort nicht mehr existiert, kann die Sache ein wenig kompliziert werden wenn man das Rechtlich 100% absichern will.
Das Vermögen vorher aufzubrauchen würde im Hinblick auf die Auflösung der örtlichen Feuerwehreinheit sowie im Hinblick auf eine satzungsgemäße Verwendung keinen Sinn machen. Und das Geld für den Bedarf eines zukünftig entstehenden Kultur- und Ortsvereins zu verbraten würde ja streng genommen wieder gegen den Vereinszweck verstoßen. Dies könnte sogar, wenn einer querschießt, zum Verlust des e.V -Status führen. Mit allen daraus folgenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für den Vereinsvorstand.
Die Auflösung einer örtlichen Feuerwehreinheit der ein Förderverein angegliedert ist, ist aus Sicht der Fördervereins wesentlich komplizierter. Gerade in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeinden. Denn haarklein betrachtet würde das Vereinsvermögen nicht der Ortsgemeinde zufallen. Denn in den Verbandsgemeinden ist die Verbandsgemeinde der Träger des Brandschutzes.
Das Geld fließt also an die Verbandsgemeinde!
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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