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Jugendfeuerwehr
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAusschlussgründe JF und KiFeu11 Beiträge
AutorPatr8ick8 B.8, Rheinmünster / Deutschland758934
Datum08.04.2013 13:47      MSG-Nr: [ 758934 ]2585 x gelesen

Hallo Marcel,

anbei ein Auszug aus unserer Jugendordnung:

5 Ordnungsmaßnahmen

5.1. Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, Disziplin oder Kameradschaft können folgende
Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:
Verwarnung unter vier Augen
Mündlicher Verweis vom Betreuer
Verhängen einer Bewährungsfrist
Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr

5.2. Verwarnungen und Verweise werden vom zuständigen Betreuer unmittelbar erteilt.

5.3. Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr:
Der Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr Rheinmünster wird nach Beschluss des
Abteilungsausschuss in Übereinstimmung mit der Jugendgruppenleitung durch den
Abteilungskommandanten ausgesprochen.
Der Kommandant und der Jugendfeuerwehrwart sind im Voraus über die durchgeführte
Ordnungsmaßnahme zu informieren.
Gegen die Ordnungsmaßnahme kann bis spätestens vierzehn Tage nach ihrem Ausspruch
Beschwerde in schriftlicher Form beim Jugendfeuerwehrwart eingereicht werden. Der
Gesamtausschuss entscheidet über diese Beschwerde.

Das stammt aus der Musterordnung der JF Baden-Württemberg [link].

HTH
Patrick

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 05.04.2013 19:56 Marc7el 7N., Leipzig
 05.04.2013 20:14 Mart7in 7S., Eppelheim
 06.04.2013 13:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 05.04.2013 20:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.04.2013 20:31 Marc7el 7N., Hötensleben
 06.04.2013 10:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.04.2013 13:06 Jens7 K.7, Stuttgart
 06.04.2013 13:07 Mart7in 7S., Eggenstein
 08.04.2013 13:47 Patr7ick7 B.7, Rheinmünster
 08.04.2013 14:32 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 09.04.2013 09:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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