News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschlussgründe JF und KiFeu | 11 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 B.8, Rheinmünster / Deutschland | 758934 | ||
Datum | 08.04.2013 13:47 MSG-Nr: [ 758934 ] | 2600 x gelesen | ||
Hallo Marcel, anbei ein Auszug aus unserer Jugendordnung: 5 Ordnungsmaßnahmen 5.1. Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, Disziplin oder Kameradschaft können folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden: Verwarnung unter vier Augen Mündlicher Verweis vom Betreuer Verhängen einer Bewährungsfrist Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr 5.2. Verwarnungen und Verweise werden vom zuständigen Betreuer unmittelbar erteilt. 5.3. Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr: Der Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr Rheinmünster wird nach Beschluss des Abteilungsausschuss in Übereinstimmung mit der Jugendgruppenleitung durch den Abteilungskommandanten ausgesprochen. Der Kommandant und der Jugendfeuerwehrwart sind im Voraus über die durchgeführte Ordnungsmaßnahme zu informieren. Gegen die Ordnungsmaßnahme kann bis spätestens vierzehn Tage nach ihrem Ausspruch Beschwerde in schriftlicher Form beim Jugendfeuerwehrwart eingereicht werden. Der Gesamtausschuss entscheidet über diese Beschwerde. Das stammt aus der Musterordnung der JF Baden-Württemberg [link]. HTH Patrick | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|