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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung mittels | 35 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 759147 | ||
Datum | 10.04.2013 09:58 MSG-Nr: [ 759147 ] | 19813 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. Das sehen einige irgendwie anders - also nicht, daß es "illegal" ist, sondern ob man eine Richtungsweisung (und nichts anderes ist Lauflicht ja) braucht: Die, die täglich auf Autobahnen arbeiten, die ebenfalls dort Tätigen der blau-silbernen Fraktion, verschiedener Bundesländer und auch diese hier, Verbund THW + Autobahnmeisterei. Darüber steht das, war ja hier auch schon verlinkt. Die Diskussion habe ich versucht vor über 10 Jahren zu führen. (Auch die für Weitwarnblitzleuchten an entsprechenden Fahrzeugen.) Das Ergebnis ist leider bekannt und heute muß man wohl schon um die Reflexkennzeichnung und die Warnleuchten an sich zum Heckblaulicht zufrieden sein. Geschrieben von Daniel R. Schon bemerkenswert, daß wir Deutschen mitunter dazu neigen, uns selbst im Wege zu stehen. das gilt so auch für die Feuerwehr und deren Verbände in diesem Zusammenhang... (wie lange hats von der Diskussion um die Notwendigkeit, bis zu Umsetzung von Teillösungen gedauert - und wer hat da noch aller aus den eigenen Läden gebremst?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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