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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761828 | ||
Datum | 11.05.2013 20:26 MSG-Nr: [ 761828 ] | 11500 x gelesen | ||
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hallo, Danke für deinen ausführlichen Beitrag. Ich denke mit meiner juristisch gesehen laienhaften Verständnis der Rechtslage dürfte die Rücknahme solange noch möglich sein bis der Bürgermeister entschieden hat. Auch die Aspekte mit der lokalen Feuerwehrsatzung ist wichtig. In meinem Eingangsposting hab ich das gar nicht mit eingebracht. Muss man aber. Je nachdem wie dieser Punkt ( Ablauf eines Austritts, Formvorschriften usw. ) dort geregelt ist hat dies natürlich auch Auswirkungen auf den Vorgang. Die Diskussion und auch dein Beitrag zeigen aber wieder das im Gegensatz zu den "Friedenszeiten" ( = also wenn die Feuerwehrwelt noch i.O. ist) in Zeiten wo es knirscht die Regelungen im jeweiligen Feuerwehrgesetz und in der örtlichen Satzung die Marschrichtung usw. vorgeben. Leider ist das in vielen Fällen den Betroffenen gar nicht bewusst. Ich kenne da Vorgänge wo jeder Jurist die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde. Unkenntnis auf seitens des betroffenen Feuerwehrangehörigen und auch Unkenntnis auf der Seite der Feuerwehrführung und, was noch trauriger ist, bei der Gemeinde bzw. dem Bürgermeister. Wenn dann der Bertroffene in einem solchen Fall einen Anwalt einschaltet fliegt die Sache dann der Gemeinde bzw. Feuerwehr um die Ohren. Gerade das Thema "Austritt" bzw. "Rauswurf" ist das sehr diffizil. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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