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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 763458 | ||
Datum | 29.05.2013 11:27 MSG-Nr: [ 763458 ] | 19192 x gelesen | ||
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der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau.Da müssen sich aber dann einige Herren in RLP beeilen, "wir" wollten doch die nächsten sein... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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