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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771556 | ||
Datum | 27.08.2013 13:27 MSG-Nr: [ 771556 ] | 63892 x gelesen | ||
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Geschrieben von Martin D. Es ist eine Sonderlösung. Und genau als diese ist diese auch zu bezeichnen und nicht wiederholbar. Ähh, das die FW die gültige EU-Führerscheinregelungen nicht erfüllen muß ist weder selten geschweige denn "nicht wiederholbar". Auch wenn es manche für Korinthenkackerei halten möchte ich noch einmal unterstreichen das ich diesen Geiz ist Geil-Weg für falsch halte. Ausnahmen abweichend von der Norm müssen fraglos möglich sein und können absolut Sinn machen, ABER im Fall FW Fahrerlaubnis (ich möchte es nicht Führerschein nennen) handelt es sich ausschließlich um eine Lösung Kommunaler Finazprobleme. Hier bekommen wir kein "Bonbon" und es ist keine Sonderlösung zur Vermeidung technischer, taktischer oder demografischer Einzelprobleme. Der Träger der Feuerwehr spart Geld das und nur das ist der Grund für meine Ablehnung dieser Maßnahme. Meine Lösung für Helgoland: Die StVO und der EU-Führerschein hat auf Helgoland keine Gültigkeit. Auf Grund der besondern Umstände benötigt man zum führen von Fahrzeugen auf Helgoland eine eigenständige Fahrerlaubnis, diese kann beim Rathaus/Kreis beantragt/erteilt werden. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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