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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helgoland: Wer fährt, wenn es brennt? | 140 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 771572 | ||
Datum | 27.08.2013 14:24 MSG-Nr: [ 771572 ] | 63513 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich C. es ging mir hier weniger um das Fahren mit Trailler - wobei auch das natürlich ein gutes Argument für weitere Ausnahmen wäre, da diese RTB auf Anhänger i.d.R. über 750 kg bzw. im Gespann auch über 3,5 t wiegen und heute den Führerschein der Klasse E benötigen... Mir ging's auch nicht um das Fahren auf dem Trailer sondern um das Bootfahren an sich. Während es den Helgoländern erst gar nicht möglich ist, mit ihrer DL ohne umständlichen Schiffstransport anderen Verkehrsraum zu erreichen, ist es sonstigen Feuerwehren mit Boot recht einfach möglich, auf dem überlicherweise genutzen Trailer recht einfach auch Gewässer zu erreichen, auf denen sonstiger Boots- oder gar Schiffsverkehr herrscht, es könnte auch im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe sowas angefordert werden. Wird auf Helgoland sicher nicht der Fall sein. Geschrieben von Ulrich C. gefährlicher Irrtum, die Schranke reicht längst nicht, da gibts mehrere Urteile zu und die Voraussetzungen sind eher eng bemessen... ich als Firma würde das im übrigen schon aus "möglichen" Haftungsgründen nicht dulden... Ein Gelände mit Zutrittskontrolle (Schranke, Tor), das natürlich auch zu sein muss bzw. von einem Pförtner bedient, reicht aus. Haftung ist wieder ein anderes Thema. Gruß, Michael | ||||
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