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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindest Mitgliederzahl - wieviel Leute muss man mindestens haben? | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 772311 | ||
Datum | 06.09.2013 20:05 MSG-Nr: [ 772311 ] | 3785 x gelesen | ||
hallo, die in vielen Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetze vorgegeben Mindestgrösse wie z.B. 2x oder 2x der Sitzpätze in der Fahrzeuge ist meiner Ansicht nach veraltet. Das passte noch zu der Zeit als ein Grossteil der Feuerwehrangehörigen im Ort arbeiteten. Heutzutage sind die Strukturen der Feuerwehren so unterschiedlich daß es nicht möglich ist eine solche pauschale Festlegung über die Mindestmannschaftsstärke zu treffen. Dazu kommt noch daß bei den pauschalen Vorgaben die Ausbildung bzw. Funktionen nicht berücksichtigt sind. Was nützt mir eine Feuerwehr mit einem LF 10/6 die 50 Mitglieder hat von denen aber nur 6 Atemschutzträger sind. Hier sollte man dringend andere Masstäbe bzw. Festlegungen über die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr einführen. Dafür könnte man z.B. folgendes Verfahren anwenden: Ermittlung der durchschnittlichen Tagesalarmstärke durch ein mathematisches Verfahren Damit dann auch noch die Bereich Führungskräfte, Maschinisten und Atemschutzgeräteträger analysiern und man kann sicherlich besser als mit der pauschalen Vorgabe 2x oder 3x abschätzen ob der Personalstand einer Feuerwehr ausreichend ist. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [06.09.13 20:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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