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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773078 | ||
Datum | 17.09.2013 20:56 MSG-Nr: [ 773078 ] | 7586 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Anton K. das hätte bei einem Verein, bei dem ich Schriftführer bin, fast zum Gang vors Verwaltungsgericht geführt. ;-) Eher vors Finanzgericht? Ich kann mir gut vorstellen das wenn man sich da mal richtig kundig macht sehr vielen Verantwortlichen die Kinnlade runterklappt. Das beziehe ich jetzt ausdrücklich auf alle gemeinützigen Vereine. Da ist der Feuerwehrverein einer von vielen anderen Vereinen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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