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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg? | 51 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773597 | ||
Datum | 25.09.2013 11:40 MSG-Nr: [ 773597 ] | 23931 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Daniel H. Wenn Du "hilflose Person in Wohnung" mit abgeschlossener und teilweise Hochsicherheitstrakt-gesicherte Wohnungstüren (und Fenster) mit in die Fragestellung einbeziehst, dann auf jeden Fall. Möchte ich da jetzt nicht mit einbeziehen. Die Argumentation zu den nicht abgeschlossenen Haustüren zielt ja auf die Nachtzeit ab. Da wird ja mit dem offenen Fluchtweg argumentiert. Also gerade nicht mit dem Argument für den freien Zugang für Rettungsdienste usw. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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