Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 794393 |
Datum | 26.08.2014 23:23 MSG-Nr: [ 794393 ] | 15668 x gelesen |
Infos: | 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Oliver S.Mangels anderer Rechtform kann die Kameradschaftkasse als Kasse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angesehen werden, die durch die FA begründet wurde, und ist dann voll steuerpflichtig. Also: Alles zum Verein.
Die Kameradschaftskasse nach schleswig-holsteinischer Mustersatzung ist selbstverständlich nicht illegal. Ihr könnt natürlich dann auch Zuweisungen aus dem Vereinsvermögen an die Kameradschaftskasse beschließen, wieviel da vom Finanzamt geduldet wird, sollte man vorher nachfragen. Dann ist die Aufteilung: Alles was verfrühstückt werden soll, geht in die Kameradschaftskasse, alles andere (Beschaffungen, Fortbildungen, Verwaltung) bleibt in der Vereinskasse.
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