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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | RKL zur EL(W)-Kennzeichnung - Historie | 14 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 796024 | ||
Datum | 26.09.2014 10:45 MSG-Nr: [ 796024 ] | 3097 x gelesen | ||
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Hallo Adolf, Soweit ich weiß, hatte die Polizei schon in den 1970er Jahren bei den für Autobahnen zuständigen Polizeistationen Fahrzeuge mit Blaulichtmasten (z.T. von Hand auszuschieben) ausgestattet. Da ging es aber nicht um die Kennzeichnung einer Einsatzleitung, sondern um die Warnwirkung gegenüber dem nachfolgenden Verkehr durch die bei günstigem Wetter weitere Sichtbarkeit des Blaulichts zu erhöhen. Bei uns im Landkreis war und ist die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit der Einsatzleitung dadurch geregelt, dass alle Fahrzeuge an der Einsatzstelle (soweit dies absicherungstechnisch Sinn macht) das Blaulicht ausschalten, und es am Fahrzeug der Einsatzleitung eingeschaltet bleibt. Weiterhin gibt es seit einigen Jahren (ca. 10 ?) die Maßgabe der Regierung, dass der Sitz der Einsatzleitung mit einer grünen RKL zu kennzeichnen ist (meins Wissens ist das in Österreich schon mindestens 20 Jahre mit einer roten RKL so geregelt) mkg WErner | ||||
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