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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 799016 | ||
Datum | 19.11.2014 11:28 MSG-Nr: [ 799016 ] | 35771 x gelesen | ||
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Ich will nichts andeuten, ich will nur darauf hinweisen, das es die Konstellation Gemeindliche Feuerwehr und Mitglieder der Feuerwehr bilden einen Verein schon gibt. Und glaub mir ich war dabei wie diese Änderung wirksam wurde und welche Diskussionen es damals gab. Geschrieben von Thorsten G. Willst du etwa andeuten, dass diese Kausalkette ungültig ist, weil irgendwo ein Kdt. steht, der die Leute nur in den Verein aufgenommen hat (weil es das BayFWG noch nicht gab)? Ansonsten verweise ich auf Art. 4-1 (...Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden) und 5-1 ( die Mannschaft wird von Feuerwehrvereinen gestellt). Was ja ein gewisser Gegensatz ist. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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