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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann wird der Wehrleiter vor Ort benötigt ? | 19 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813960 | ||
Datum | 11.11.2015 13:19 MSG-Nr: [ 813960 ] | 5043 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Darre H. Solche Dinge wie u.a. "Führungsdurchgriffe" mal eben am GF/ZF vorbei gehen da natürlich gar nicht. ich denke das ist in solchen Fälle DAS Problem. Nicht das der Wehrführer / Wehrleiter o.Ä. dabei ist. Ich hab schon verschiedene Wehrführer ( = Kommandanten ) erlebt. Wenn ein Stadtkommandant bei einem kleinen Flächenbrand ohne Wissen des Gruppenführers dem Maschinist Anweisungen gibt dann kann man sich schon die Frage stellen ob dieser Mann überhaupt dieses Amt sinnvoll bekleiden kann. Die Frage wurde dann relativ schnell beanwortet. Der Nachfolger ist da sehr vorbildlich. Das hebt die Motivation bei den Führungskräften. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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