Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Unterstellung von Einheiten, war: Führungskräftekennzeichnung | 18 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815642 |
Datum | 03.01.2016 23:26 MSG-Nr: [ 815642 ] | 4284 x gelesen |
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Einsatzleiter
Hallo zusammen,
Geschrieben von Daniel G.Fürs Saarland §27 SBKG
...
Eine recht klare Aussage wer den Hut aufhat
Für Baden-Württemberg ist dies auch eindeutig geregelt (§27 FWG). Bei Feuerwehreinsätzen hat der örtliche Kommandant die Einsatzleitung. Personen von anderen Organisationen sind "Beratend" in der Einsatzleitung. Es kann jemand übergeordnetes (Kreis, RP) die EL übernehmen.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 03.01.2016 14:46 |
|
Seba7sti7an 7K., Grafschaft Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | |