Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Dienstanweisung Höchstgeschwindigkeiten Sonderrechte / Sondersignale | 16 Beiträge |
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820537 |
Datum | 31.05.2016 20:46 MSG-Nr: [ 820537 ] | 2276 x gelesen |
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Henning K.Der Form halber:
Ein Bußgeldbescheid ist kein Verwaltungsakt i.S.d. §35 VwVfG, weil (u.A.) die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §2 Abs. 2 Nr. 2 von der Anwendung des VwVfG ausgenommen ist.
Wenn es ein Verwaltungsakt (gem. VwVfG) wäre, würde das Rechtsmittel dagegen ja auch der Widerspruch sein und vor würde allem das ggf. anschließende Verfahren am Verwaltungsgericht geführt werden ;-)
Großartig, danke dafür... in der Tat, diese Feinheit habe ich gestern Nacht übersehen ;-)
Immerhin, es liest jemand, was man schreibt... hehe!
Geschrieben von Henning K.Verfolgt man die Berichterstattung über entsprechende gerichtliche Entscheidungen kommt man aber leider zu dem Eindruck, dass diese Feinheiten nicht beachtet werden. Vielmehr wird bei Überschreitung von Absatz 8 die Rechtfertigung durch Absastz 1 gleich ganz in Frage gestellt und der ursprüngliche Tatbestand vorgeworfen, mit entsprechend weitreichenden Folgen für den Betroffenen :-/
Dafür gibt es in diesem Land ja zum Glück dann weitere Instanzen... das wäre dann einmal ein Thema, dessen sich die Berufsverbände (Finanzierung der Rechtswege) kümmern können ;-)
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| 30.05.2016 22:04 |
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Jan 7O., Trennewurth | |