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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 821047 | ||
Datum | 15.06.2016 21:31 MSG-Nr: [ 821047 ] | 8034 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Also muss ich beim Absperren der Einsatzstelle zwingend die Pol anfordern Nein... Gefahrenabwehrbehörde ist zunächst und in aller Regel erst einmal die Kommune (Stadt, Gemeinde, etc.). Deren "Vertreter" ist unter anderem die Fw... (darin liegt auch das beliebte "Abstreuen" begründet)... Die Polizei ist allen Gefahrenabwehrgetzen (Polizeigesetz, etc.) nach immer die subsidiäre Gefahrenabwehrbehörde, kommt also immer dann zum Zuge wenn "die originäre GefAbw-Behörde nicht oder nicht rechtzeitig" handeln kann... Nur hat das Ganze eben nichts mir "Verkehrsregelung" zu tun... Im Falle Deiner Kolonne willst Du ja aber eben nicht den Verkehr anhalten, um eine "Gefahr abzuwehren" (dann könnte ja einfach die Kolonne anhalten und schon ist die Gefahr "weg)... | ||||
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