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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830048 | ||
Datum | 13.05.2017 08:30 MSG-Nr: [ 830048 ] | 2050 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver B. sowie jeweils bei Beendigung der Tätigkeit Wird das irgendwo praktiziert? Also den AGT, die nicht mehr als solche aktiv sein wollen, eine Abschlussuntersuchung anzubieten? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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