News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit Gefahrenabwehr: Bahn ./ Kommune - war: Zugunglück ... | 10 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 835613 | ||
Datum | 06.12.2017 23:10 MSG-Nr: [ 835613 ] | 1693 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thorben G. Stellt sich dann die Frage, wie die Kommune ein angemessene Gefahrenabwehr sicherstellt... "Zuständigkeit der Bahn" zieht da seit ~20 Jahren nicht mehr... Erstens: woraus ergibt sich die Zuständigkeit/ Verantwortung der Kommune in diesem Bereich? Zweitens: Warum hat die Bahn seit 20 Jahren keine Zuständigkeit mehr? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|