Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 836222 |
Datum | 28.12.2017 11:56 MSG-Nr: [ 836222 ] | 9787 x gelesen |
Infos: | 28.12.17 FW-Forum: Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch 28.12.17 FW-Forum: Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden 28.12.17 FW-Forum: Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit
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Hallo zusammen,
das könnte in der Tat noch interessant werden. Wenn da der "Schuss" mal nicht nach hinten los geht
Oberhessische Zeitung
Eine große, aber noch nicht endgültig geklärte Rolle spielte bei der Beweisaufnahme die Frage, in welchem Abstand die Kolonne auf der Bundesstraße unterwegs war. Warum, fragte der Verteidiger des Angeklagten, waren die von der Staatsanwaltschaft als Beleg gegen seinen Mandanten angeführten "gefährlichen Bremsmanöver" der THW-Kolonne denn überhaupt erforderlich, wenn die acht Fahrzeuge den intern vorgeschriebenen Abstand von 50 Metern eingehalten haben.
und am Anfang
Es habe sich um einen "normalen Überholvorgang" gehandelt, hält er der Anklage entgegen. Erst in letzter Sekunde habe er erkennen können, eine Kolonne zu überholen. Anders als er es aus seiner Bundeswehrzeit kenne, sei der letzte Wagen nicht durch Flaggen als Schlussfahrzeug ausgewiesen worden.
Gruß
Dirk
Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650
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| 28.12.2017 11:56 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf | |