Geschrieben von Daniel H.Oder ist es bei Dir schon Sache der Polizei wenn man den Bewohner eine Woche nicht gesehen hat? Wessen Sache soll es denn sonst sein? Hier kann man nicht zwangsläufig von einer Notsituation ausgehen, es muss weiter erkundet und ggfls ermittelt werden. Das ist erstmal nichts anderes als eine Vermisstenmeldung, nach den Polizeigesetzen der Länder dürfte das überall originäre Zuständigkeit der Polizei sein. Evtl. auch des Ordnungsamtes, was eine Delegation zur FW vereinfachen würde, zumindest im großstädtischen Bereich.
Geschrieben von Daniel H.Was für Türöffnungen zur Unterstützung des RD meinst Du? Patient ruft selber Notruf, Telefonat bricht ab. Oder Hausnotrufe. Situationen, in denen von vornherein eine Notlage angenommen werden kann, die der RD alleine bewerkstelligen würde, wenn ihm jemand die Tür öffnen würde. Wenn RD und FW eins sind, ist die Frage der Zuständigkeit hier einfach. Vielerorts ist das aber nicht der Fall.
Geschrieben von Daniel H.Auch hier, was ist für dich der originäre Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Das, was unmittelbar und alleine ihr per Gesetz als Auftrag zugeschrieben ist. Abgrenzung: Nicht dazu gehört für mich Amtshilfe und Aufgaben, die vorrangig anderen Behörden übertragen sind und der Feuerwehr als "Vertretung" oder aufgrund örtlicher Aufgabenverteilungen innerhalb der Verwaltung zugeschrieben werden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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