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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | selbst reparieren - Haftungsfrage? - war: Bullard Powerhouse Reparatur | 7 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 841112 | ||
Datum | 20.07.2018 11:53 MSG-Nr: [ 841112 ] | 1179 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Martin D. Übernimmst du die Gewährleistung für Folgeschäden? Haftest du mit deinem persönlichen Eigentum? wenn ein Feuerwehrangehöriger ein Feuerwehrgerät repariert dann haftete der nicht persönlich. Ausnahme der baut dabei wirklich Bockmist. Wenn jemand fachlich qualifiziert ist und so eine Reparatur fachlich sauber durchführt dann dürfte das kein Problem sein. Sollte aber mit der Wehrführung vorab abgesprochen sein. Damit hat man dann auch eine konkreten Auftrag. Ist wie bei einem Arbeitnehmer. Da greift eine persönliche Haftung auch nur wenn man gravierende Fehler macht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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