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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 845716 | ||
Datum | 15.01.2019 15:24 MSG-Nr: [ 845716 ] | 2472 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo B. Die UN3363 ist eine Sammeleintragung und betrifft gefährliche Stoffe in Maschinen und Geräten, die nicht explizit im ADR aufgeführt sind. Also eine Sprühpistole mit Leinöl? Geschrieben von Udo B. Die UN3537 bis UN3548 sind Gruppeneintragungen und betreffen gefährliche Stoffe in Gegenständen, die nicht explizit im ADR aufgeführt sind. Also ein Behälter in dem Leinöl-getränkte Lappen befördert werden? | ||||
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