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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrung 40 Jahre - Berechnung der Dienstjahre? | 16 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 846836 | ||
Datum | 20.02.2019 19:21 MSG-Nr: [ 846836 ] | 1067 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Über die Sinnhaftigkeit des "Soll-Leistungsspangenpassus" habe ich und andere FW-Angehörige sich bei Bekanntgabe der VwV schon gewundert. Soll ein verdienter FW-Mann nicht für 50-Jahre Feuerwehrdienst geehrt werden, nur weil es ihm -ohne seinem eigenen Verschulden !- nicht möglich war, als 15-16-17 Jähriger die Jugendleistungsspange zu erwerben ? Gilt nicht für "Altfälle": 6. Übergangsvorschrift 6.3 Die Anforderung nach Nummer 4.1 Satz 2, dass während der anrechenbaren Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben werden soll, gilt für Feuerwehrangehörige, die ab 1. Januar 2018 in die Jugendfeuerwehr eingetreten sind. Manfred | ||||
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