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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter der BF Saarbrücken darf wieder auf seinen Posten zurück - war: der nächste Fall? ... | 135 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848326 | ||
Datum | 18.04.2019 11:24 MSG-Nr: [ 848326 ] | 8895 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Christian R. Es war eine gerichtliche Anordnung, dass der Amtsarzt das zu prüfen hat. Das hatte der Dienstherr gar nicht entschieden. stimmt wobei ich der Ansicht bin das auch ohne eine solche gerichtliche Anordnung der Dienstherr verpflichtet ist bei so einer Krankheitswelle der Sache genauer auf den Grund zu gehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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