Servus,
Geschrieben von Alexander H.Du wirfst aber jetzt zwei Dinge zusammen, die nicht zusammen passen
ja habe ich etwas zu undifferenziert geschrieben.
Geschrieben von Alexander H.Ermittlungen und unschuldig freigesprochen gibts dagegen im strafrechtlichen Sinne
das habe ich impliziert, dass das gemeint war.
Geschrieben von Alexander H.haftungsrechtlich reicht aber auch die geringe Schuld aus um den SoSi Fahrer eine Teilschuld zu geben
davon sollte er aber im besten Fall aber nichts mitkriegen, denn dafür gibts die Halter- und die Amtshaftung.
In den mir bekannten Fällen, haben die SoSi-Fahrer haftungsrechtlich nichts mehr gehört. D.h. sie wussten gar nicht, zu wie viel sie Teilschuld gehabt hätten.
Von den Ermittlungsbehörden haben sie die Einstellung der Sache beschieden bekommen.
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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