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Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 851563 | ||
Datum | 22.08.2019 10:56 MSG-Nr: [ 851563 ] | 2423 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter F. Eine BMA ist immer Teil eines Gebäudes und - wenn sie bauordnungsrechtlich erforderlich ist - für dessen ordnungsgemäßen Betrieb zwingend erforderlich. Wobei im Einzelfall durchaus auch Kompensationen nach Absprache möglich sind. Geschrieben von Peter F. Verstößt der Betreiber gegen diesen ordnungsgemäßen Betrieb, kann ihm die Nutzung (auch teilweise) untersagt werden. Was aber nicht Aufgabe der FW ist. Das muss dann über den Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde laufen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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