Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dritter Stellplatz ohne Förderung (Bayern) möglich? | 15 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852401 |
Datum | 02.10.2019 13:03 MSG-Nr: [ 852401 ] | 1207 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Einsatzleitwagen
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Drehleiter mit Korb
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Guten Tag
Geschrieben von Henning K.
Dann muss man also zwingend neben jedes TSF gleich zwei MTW stellen,
Dies liese sich quer durch die ganze FW-Fahrzeugpalette spannen, zwei ELW, RW, DLK, GW-G usw., usf. zwecks Ausfallreserve vorhalten ?!
Den Ausfall bzw. die zeitweise Nichtverfügbarkeit eines FW-Fahrzeuges muß man halt dann intern oder durch eine vernünftige AAO regeln.
Die Kombination von Löschstaffelfahrzeuge wie TSF, TSF-W oder MLF ist gar nicht sob selten.
da reicht doch auch ein Seitenwagengespann?!
So was ? ;-)))
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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