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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 858329 | ||
Datum | 30.04.2020 21:24 MSG-Nr: [ 858329 ] | 3571 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Wenn der notmale Autofahrer auf einer Stadt-/Land-/Bundesstraße von hinten an einen geschlossenen Verband ranfährt will ich eigentlich nicht, dass der auf den ohnehin schmalen und vollen Straßen überholt. Er soll aber damit rechnen, dass die Fahrzeuge vor ihm langsam fahren. Auf einer Autobahn sieht man ja, dass die linken Spuren (mehr oder weniger, je nach Verkehrsdichte) frei sind. NICHT IN DIE KOLONNE EINSCHEREN ____________________________ DO NOT SPLIT THE CONVOY (vielleicht noch ergänzt durch eine Grafik mit 2 LKW von oben, mit Zeichen 250 dazwischen) würde ich da hinten dranzuschreiben versuchen, weil "Kolonne" bei ziemlich vielen Verkehrsteilnehmern noch kein Glöcklein bimmelt, wie sie sich verhalten sollen. Oder auch kein Glöcklein bimmeln kann: Kolonnenrecht gibt es in Deutschland, Niederlande, Norwegen, Italien, Griechenland ... sonst noch wo? In Belgien, Dänemark, GB, Spanien jedenfalls nicht, und mir ist kein Informationskanal bekannt, über den Autofahrer aus diesen Ländern aufgeklärt würden. Die Anbringung ist natürlich ein Problem. Klappbare Ausführung an Fahrzeugen mit Ladebordwand wäre möglich, im geschützten Bereich zwischen den Trägern. Im zugeklappten Zustand kann die Tafel ja "Feuerwehr BStadt" anzeigen. Hans-Joachim Wenn wir später einmal zurückblicken auf Corona, dann werden wir uns lachend in den Armen liegen und sagen: "Das waren vielleicht verrückte 12 Jahre!" | ||||
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