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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858408 | ||
Datum | 02.05.2020 12:16 MSG-Nr: [ 858408 ] | 2612 x gelesen | ||
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Und genau deshalb wäre eine Ergänzung des § 45 StVO sinnhaltig: §45 StVO Geschrieben von Thomas M. Der Sicherungsposten sperrt nur die Einfahrt in unseren Verband, er lenkt den Verkehr also nicht. Aber er erteilt den anderen Verkehrsteilnehmern den Rechtsbefehl: "DU HÄLST JETZT AN!" - und genau das darf er nicht, allenfalls vom Gehweg / Fahrbahnrand (!) aus freundlich winken "Bitte, bitte nicht weiterfahren." Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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