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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 858445 | ||
Datum | 03.05.2020 15:00 MSG-Nr: [ 858445 ] | 2670 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Zweckbestimmung der Winkerkelle (Vers.Nr. 9905-12-157-6882) war (und ist) nicht die Regelung Beeinflussung des öffentlichen Verkehrs, sondern ein Hilfmittel bei der Organisation und Durchführung des militärischen Verkehrs bzw. des Verkehrs im Zivilschutz. In der StAN des THW sind Anhaltestäbe vorgesehen, diese werden u.a. zur Absicherung von Einsatzstellen genutzt. Es macht keinen Sinn die Beleuchtung zu entfernen und sie als Winkerkellen zu nutzen, das ginge auch wenn ich die Belechtung nicht einschalte. Von daher bleibt es bei meiner Frage wieso die Demontage der Beleuchtung angordnet wurde und von wem... Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | ||||
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