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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858478 | ||
Datum | 04.05.2020 18:31 MSG-Nr: [ 858478 ] | 2063 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henrik B. Wenn der Autofahrer das Blaulicht als Kennzeichnung des Verbandes und nicht als Anzeige von Sonderrechten erkennt und die Regeln kennt, wird er ahnen, wie sich der Verband verhält. Erkennen kann er das, weil sich mehrere Fahrzeuge mit blauem Blinklicht nähern und die Regeln muss er rechtlich wiederum kennen, wenn er Auto fährt. Und genau DAS ist das (aus meiner Sicht zunehmende) Problem im Öffentlichen Straßenverkehr. Ich hab mal genau deswegen als Fahrer des Spitzenfahrzeugs bezahlt (war noch DM-Zeit). Du musst auch bedenken, dass nicht zwangsläufig im Verband jedes Fahrzeug ein Blaulicht hat, Beispiel Evakuierung, 5 Busse aus dem Linienverkehr, ein DRK-MTW vorne mit Blau, einer hinten ... einmal quer durchs Städtle - ohne Pol-Begleitung und ohne Sicherungsposten. War nicht wirklich schön ... Die Erkennbarkeit des Verbandes ist mit den obligatorischen Mitteln IMMER ein Problem. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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