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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858483 | ||
Datum | 04.05.2020 19:07 MSG-Nr: [ 858483 ] | 1983 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Letztendlich aber kein entscheidender Punkt für uns, unser Werkstattwagen wird weder bei Rot noch Gelb vorbei fahren und der Bürger wird auf den Abschleppenden unter Rot nicht anders reagieren als wenn er Gelb gesteckt hätte.ACK. Die Fahnen dienen nun mal nicht zu Kennzeichnung des Verbandes (unterschiedliche Farben, schlecht erkennbar, ... ) und erfüllen noch nicht einmal im Ansatz die Forderungen der StVO. Die Teile sind wirklich nur für die interne Marschorganisation interessant, und dann auch nur bei Großverbänden, so ab 100 Fahrzeuge mit mehreren Marschgruppen, an aufwärts. Zu den Abständen: Wie schon geschrieben, diese Abstände stammen aus militärischen Erfordernissen und Vorgaben (BesAnLog, STANAG, usw.) Für den Zivilschutz im Verteidigungs- oder Spannungsfall interessant. Für den KatS gelten bei den Abständen letztlich die rechtlichen Vorgaben der Gerichte. Aber der Bundeswehr-Flyer ist interessant ... ich wusste bis jetzt gar nicht, dass ich bei mehr als 15 Fahrzeugen den Verband aufteilen muss ... :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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