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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858507 | ||
Datum | 05.05.2020 09:39 MSG-Nr: [ 858507 ] | 2151 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henrik B. Handbuch "Kraftfahrwesen im THW". Hrsg. Bundesanstalt THW, 2001. S. 21Aktueller Stand wäre nach meinen Unterlagen die THW-DV Kraftfahrwesen von 2014 ... aber egal, solange es keine übergeordneten Vorschriften gibt, wie z.B. in Hessen, Sonderschutzplan Führung. Geschrieben von Henrik B. Grundsätzlich sind Flaggen eine Kennzeichnungsart für Verbände (vgl. VwV StVO, zu §27, 3)Soweit korrekt. Deinen Schlussfolgerungen kann ich weitgehend zustimmen, bis auf einen Punkt, die Weiterentwicklung der Flaggen. Egal, was du mit den Flaggen anstellst, das Problem der Sichtbarkeit wird bestehen bleiben, selbst wenn du, wie von C.B. vorgeschlagen, die Anbringungsorte änderst (Kleinfahrzeuge mittig, Großfahrzeuge rechts und links), alternativ auf den Türen magnetische Reflexpappen in 30 x 40 cm. Auch gibt es mittlerweile reflektierende Stoffe, nur leider noch nicht farbig reflektierend, aber wer weiss, die technische Entwicklung geht auch hier weiter. Weitaus wichtiger wäre es aus meiner Sicht, den "geschlossenen Verband" wieder mehr in das Bewußtsein der Kraftfahrer zu bringen, inklusive einer entsprechenden Thematisierung in den Fahrschulen, und deutlich mehr Praxisübungen für die BOS-Kraftfahrer. (Sofern man überhaut noch eine Fahrt im Verband genehmigt bekommt ... ist bei weitem nicht mehr selbstverständlich). Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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