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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 858768 | ||
Datum | 13.05.2020 00:23 MSG-Nr: [ 858768 ] | 1713 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henrik B. Wer hat das entschieden? Und wenn das so klar wäre, warum wird der Flaggenhalter in der Praxis selbst bei Bundesfahrzeugen oft ganz oben mittig an der B-Säule verbaut, so dass die Flagge über das Dach hinausschaut? Hier fehlt vielmehr eine Entscheidung. Gute Fragen. Beim KTW-B hat z.B. keiner nachgedacht. Durch das Hochdach ist die Flagge an der B-Säule so gut wie nicht zu sehen. Das Fahrzeug ist bezüglich der SoSi Anlage von der Erkennbarkeit her eh eine Katastrophe, aber das ist ein anderes Thema... Ich habe LKW gesehen mit - Halter unter der Stoßstange - Halter auf der Stoßstange (senkrecht stehend) - Halter auf der Stoßstange (diagonal abstehend) - Halter am Spiegel (wobei ich dabei aber von einer Kabelbinderlösung ausgehe) - Halter am Dach, diagonal abstehend - Halter auf dem Dach (mittig, frei stehend) Das hat jeder Beschaffer für sich entschieden und es gaben sich bestimmt auch viele etwas dabei gedacht, aber irgendwie ist das alles doof... Ich bleibe dabei: Für LKW - wenn Flaggen, dann auf beiden Seiten! Jetzt kann man noch die Höhe diskutieren. Wenn auf dem Dach, dann bei PKW, Transportern und LKW. Dann stehend und (außer beim LKW) möglichst mittig. Und wenn sie nicht auf das Dach sollen dann sollte das Zentrum der Flagge zwischen 1m bis 1,40m Höhe liegen. Bei PKW und Transportern vorne links an der Motorhaube frei stehend. Da fällt sowas definitiv auf. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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