Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Paderborn: Drehleitern sind Mangelware | 89 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8 R.8, Salzkotten / NRW | 869152 |
Datum | 04.05.2021 23:07 MSG-Nr: [ 869152 ] | 1945 x gelesen |
Infos: | 04.05.21 FW-Forum: Der nächste Versuch, das TLF 16/25 auferstehen zu lassen 04.05.21 FW-Forum: TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Löschstaffelfahrzeuge 04.05.21 FW-Forum: TLF 3000 mit Staffelkabine 04.05.21 FW-Forum: Gruppenkabine noch zeitgemäß?
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Unfallkasse
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
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Feuerwehrdienstvorschrift
Drehleiter mit Korb
Feuerwehrdienstvorschrift
Einsatzkräfte
Feuerwehrdienstvorschrift
Berufsfeuerwehr
Unfallkasse
Ja das muss sie aber was spricht gegen die Nachbargemeinde und Vereinbarungen mit dieser solche Situationen gemeinsam durchzustehen? Alles machbar man muss nur wollen.
Nennt sich Hilfsfrist. Wenn das alles so einfach wäre, könnte man alles zentral stationieren. Geht aber oftmals nicht, gerade nicht in Flächengemeinden. Ich bin mal gespannt, wie dass wird, wenn die ersten Klemmer in ihrem E-Auto sitzen und die Kiste brennt....
Sei froh das es die noch gibt sonst Schreibste für jeden Furz son Ding und jede Gemeinde furzt anders. Die Gefährdungsbeurteilungen gibt es schon Jahre nicht erst seit der Neufassung der DGUV 49 hat sich nur keiner drum gekümmert bis das son bisl durch die UK angestossen wurde. Soll keiner sagen er wusste nix die Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte am IDF gibts auch nicht erst seit 2019.
Vorher gabs mal bis 2004 ne GUV-A1 die kannte schon Gefährdungsbeurteilungen hat nur keiner auf die FF bezogen. Dann kam 2014 die nullDGUV Vorschrift 1 da raunte es so langsam das da auch die FF von betroffen sein kann. wir sind 7 Jahre weiter so langsam sollte es bei den Führungskräften angekommen sein das dort eine Baustelle ist.
Das ist so nicht richtig. In der 49 ist erstmals der Gleichwert von Gefährdungsbeurteilungen festgelegt worden: Und dass sind ausschliesslich DGUV und FwDV. Und da bekanntlicherweise grosse Teile der Feuerwehr nicht in der FwDV festgelegt sind und die Äquivalenzen nur schwer oder unzureichend in der DVGW anzutreffen sind (Siehe Diskussion DLK und die DGVW-Information vor 14 Tagen), werden Gefährdungsbeurteilungen dort Pflicht. Und genau und gerade wegen dessen Umfang sehe ich da das Problem. Wenn einer was sagen kann, was so schief läuft in der Feuerwehr, dann sind es die Unfallkassen. Und die könnten genau das Problem einfach angehen. Bitte mal den Sachverhalt genau ansehen....
Was ist da denn in der 2019 mehr an Personal als 1996 die Schiebleiter mit 2 Trupps war schon immer und der Rest entweder mit 2 Trupps oder mit 3 Mann, da ist nix mehr als vorher.
Ähm, die FwDV 10 zumindest mal durchgelesen? Dass es dort eine Leiter mit 2,35 Transportlänge und 24 kg Gewicht nach Norm gibt, die bindend mit min. 3 EK (!!) zu tragen ist. Und das hat mir keiner, aber auch wirklich keiner erklären können. Aber ich bin gerne für neue Informationen aufnahmebereit.
Ach ja eins noch die DGUV 49 schreibt viel der Unternehmer hat, das ist übrigens der Bürgermeister und wie der das organisatorisch regelt ist sein Problem nicht das der Führungskraft. Die betrifft nur ganz wenig aus der DGUV und das ist Sicherheit im Einsatzfall.
Auch hier muss ich korrigierend eingreifen: bitte einmal mit den Zeug beschäftigen und nicht irgendwas behaupten. Unter Verantwortungen (§3) sind direkt die Führungskräfte aufgeführt. Und dass ist auch der "kleine" Truppführer (im übrigen auch so in der FwDV 2 beschrieben)und das nicht nur im Einsatzfalle sondern generell. Dass man da nur auf den HVB zeigen muss, ist schlicht falsch!
Das hat alles wenig bis nix mit dem Feindbild BF zu tun (nebenbei die UK NRW ist für die Beamten gar nicht zuständig) Ähm, Feindbild, ja, genau! Und wer hat den behauptet, dass die 49 für hauptamtliche Kräfte zuständig ist?
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Geändert von Tobias R. [04.05.21 23:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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