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RubrikSonstiges zurück
ThemaSanktionsmöglichkeiten der Versicherungsträger - war Trauriger Alltag10 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg614070
Datum13.03.2010 10:08      MSG-Nr: [ 614070 ]5986 x gelesen

hallo,

Geschrieben von = anonym = 1.min. 50 % unserer AGT haben entweder keine gültige G26.3-Untersuchung oder einen gültigen Streckendurchlauf – eingesetzt werden sie trotzdem
Dies schien ja in Feuerwehrdeutschland leider kein EInzelfall zu sein. Welche Möglichkeiten der Sanktion haben da z.B. die Unfallversicherungsträger?

  • Reagieren die wenn sie über solche Misstände informiert werden?

  • Gibt es Beispiele wo schon entsprechend reagiert wurde?

    Ich beziehe mich jetzt nicht auf die Fälle wo UVV-Verstösse im Falle eines Unfalls dann auch Konsequenzen z.B. durch Regressforderungen hatten. Mir geht es um die Situation "vor" dem Eintritt von Unfällen wo die Unfallversicherungstreter dann zahlen müssen.

    Oder beschränkt sich die Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger im Verteilen von Papier [jetzt mal etwas überspitzt ausgedrückt]


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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     13.03.2010 09:27 = an7ony7m =7 a7., 3 Trauriger Alltag einer Stützpunktwehr
     13.03.2010 10:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.03.2010 11:35 Anto7n K7., Mühlhausen
     13.03.2010 12:28 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     13.03.2010 12:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     13.03.2010 12:57 Jan 7M., Saarbrücken
     13.03.2010 22:21 Pete7r L7., Frankenberg
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     14.03.2010 22:55 ., Pfungstadt

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