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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 745386 | ||
Datum | 20.11.2012 16:00 MSG-Nr: [ 745386 ] | 8099 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Marc K. Anscheinend will da einer nicht kapieren!!! ???? Geschrieben von Marc K. Bei Bauamt über "was" Erkundigen, nach über 40 Jahren?!? Über die (Bau-)rechtlichem Status der Immobilie und die aktuelle Rechtslage. Da kann man sich vor dem Kauf informieren und sich vor der einen oder anderen Überraschung nach dem Kauf schützen. Wenn der Verkäufer aus Unwissenheit (oder aus Absicht) einem nicht mitteilt was erlaubt ist, welche Teile des Gebäudes genehmigt sind usw. dürfte das Bau- bzw. Baurechtsamt sicherlich ein guter Ansprechpartner sein. Nachher jammern gilt nicht MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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