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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 794541 | ||
Datum | 28.08.2014 12:31 MSG-Nr: [ 794541 ] | 15123 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Thomas E. Kameradschaftspflege der Mitglieder des Fördervereins nicht, das wäre Bereicherung. Aber die Kameradschaftspflege der Feuerwehr kann als gemeinnützig gelten. ACHTUNG Genau dies ist eben genau NICHT der Fall. Kameradschaft und ihre Pflege ist KEIN gemeinnütziger Zweck nach AO. Und beim gemeinnützigen Verein müssen ALLE Zwecke zwingend gemeinnützig sein. Wie bereits erwähnt, 1.) unbedingt vorher mit dem zuständigem Finazamt ansprechen, in welchem Umfang dies so evtl. geduldet wird. 2.) Es ist genau das, eine reine "Duldung", es reicht, dass da irgendwann der Sachbearbeiter oder sein Vorgesetzter wechselt (oder Druck vom Land kommt), dann kann man da auch nachträgich noch sauber auf die Nase fallen. Geschrieben von Thomas E. Wichtig wäre daher, das die Mitglieder der Feuerwehr nicht Mitglied der Fördervereins sind. Ich empfehle genau anders herum, da bei Entscheidungen, die auf Mitgliederversammlung beschlossen werden, es meistens Sinn macht, wenn die aktiven Kameraden dann auch da stimmberechtigt sind. Grüße Hansi | ||||
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