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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 821061 | ||
Datum | 16.06.2016 14:52 MSG-Nr: [ 821061 ] | 8396 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Für Sachsen-Anhalt kann ich sagen, dass gem. Auftellungserlass Katastrophenschutz für die Fachdienste Brandschutz, ABC und Führungsunterstützung je ein Krad vorgesehen sind. 2014 wurden durch das Land für jeden Landkreis je zwei Kräder zur Verfügung gestellt. Die im Link unter 'Beschreibung' zu findende Erläuterung der tatsächlichen Umsetzung, ist in dem Zusammenhang auch recht interessant: "Kraftrad (KRad) des Landkreises Stendal, stationiert in der FTZ Arneburg Im Jahr 2014 wurden durch das Innenministerium des Bundeslandes Sachsen-Anhalt 18 baugleiche Kräder für den Katastrophenschutz beschafft. Gemäß des Aufstellungserlasses Katastrophenschutzes wurden je zwei Motorräder den Fachdiensten Brandschutz, ABC und Führungsunterstützung der Landkreise zur Verfügung gestellt. Drei Landkreise lehnten die Annahme der Motorräder ab. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Fehlen entsprechender Schutzkleidung und Ladegeräte bei der Landesbeschaffung und der nicht vorhandenen Förderung beim Erwerb der notwendigen Führerscheine. Die Kreise lehnten ab diese Folgekosten selbst zu tragen." | ||||
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