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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 858315 | ||
Datum | 30.04.2020 15:08 MSG-Nr: [ 858315 ] | 3738 x gelesen | ||
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In meiner Arbeit stehen noch andere Varianten, derzeit rechtlich möglich wäre noch gelbes Blinklicht. Ich erhebe aber nicht den Anspruch, dass ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, vielleicht hat morgen einer DIE Idee wo wir alle sagen: das ist es. Wenn der notmale Autofahrer auf einer Stadt-/Land-/Bundesstraße von hinten an einen geschlossenen Verband ranfährt will ich eigentlich nicht, dass der auf den ohnehin schmalen und vollen Straßen überholt. Er soll aber damit rechnen, dass die Fahrzeuge vor ihm langsam fahren. Auf einer Autobahn sieht man ja, dass die linken Spuren (mehr oder weniger, je nach Verkehrsdichte) frei sind. Es ist auch mit Absicht dem Stauzeichen nur ähnlich, nicht gleich. Und der lesende Verkehrsteilnehmer wird sicherlich den Unterschied zwischen den Worten "VERBAND" und "STAU" erkennen. Nichtsdestotrotz sind dort viele Fahrzeuge, meistens LKW, hintereinander, meistens ziemlich eng, in eine Richtung unterwegs. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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