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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 858380 | ||
Datum | 01.05.2020 18:08 MSG-Nr: [ 858380 ] | 3247 x gelesen | ||
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Ich bleibe weiterhin bei meiner Ansicht: Im geschlossenen Verband ist die Querung einer Kreuzung bei Rotlicht nur entweder mit Sicherungsposten oder mit SoSi überhaupt zu vertreten. Wer also nicht genug Posten für alle Kreuzungen hat muss vorher überlegen, ob der Einsatzzweck das SoSi begründen kann (im Zweifelsfall als Abweichgung von 38(1) über 35(1) StvO), ansonsten geht es halt nicht. Dann kann man nicht als geschlossener Verband fahren sondern muss Einzelfahrzeuge fahren lassen. (und selbst der Einsatz von Sicherungsposten ist sowohl rechtlich als auch tatsächlich problematisch genug...) | ||||
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