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Blog von

Michael Roleff, Heikendorf

Option Bundeswehr im Sanitätsdienst / Rettungsdienst / MANV26.05.09 07:22
Im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit wird auch immer wieder über Optionen der Bundeswehr gesprochen.

Grundsätzlich findet der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des Grundgesetzes statt.

Artikel 87a GG
Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. ...
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.

Artikel 35 GG
Rechts- und Amtshilfe;
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) ... Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung ... den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes (heutige Bundespolizei) und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.

Verteidigungspolitische Richtlinien 2003 und Weißbuch 2006:
Grundlagendokument für die Aufgaben / Fähigkeiten der Bundeswehr

Erweiterung der Aufgabe der herkömmlichen LV durch den umfassenderen Begriff:

„Schutz Deutschlands und seiner Bürger“


Um die Optionen auch den Fachbesuchern vorzustellen ist die Bundeswehr auch schon seit einigen Jahren auf der Rettmobil vertreten.

Hier einige Eindrücke und Bilder für den Bereich Patiententransport / Behandlung.

Die Bundeswehr nennt ihre Einheit dafür BAT (beweglicher Arzt Trupp),
er besteht (im zivilen Sinne) aus einem "Notarzt" sowie einem "Rettungsassistenten" und einem "Rettungssanitäter".

Hier dient der Transportpanzer Fuchs als Basisfahrzeug, woraus sich sowohl gute Geländeeigenschaften als auch ein Grundschutz im ballistischen Sinne sowie eine ABC-Schutzbelüftung als Vorteile ergeben.






Die getunte Version mit verbessertem Schutz u.a. vor IED (im Polizeilichen Bereich auch USBV genannt)





Das Problem bei diesem Fahrzeug ist aber der zu geringe Platz im Patientenraum, so das eine Patientenversorgung trotz entsprechender med.-Technik nicht den heutigen Ansprüchen des zivilen RD genügt.
Um das Raumangebot zu verbessern wurde folgendes Fahrzeug für die Truppe entwickelt.





Sogar Frontblitzer finden sich an dem fleck tarn lackierten Fahrzeug ,-)

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