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Thema | Fahrkosten bei der FF ---> Steuererklärung | 3 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8é W8., Bergkamen (NRW) / NRW | 597549 | |||
Datum | 20.12.2009 12:02 | 4392 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie ich gerade im Internet gesehen habe, können laut aktuellem Steuerrecht die Fahrkosten zum Ausbildungsdienst/Einsatz geltend gemacht werden, wenn der FM(SB) keine Fahrkosten von der Gemeinde erhält: Ehrenamtliche, die für einen gemeinnützigen Verein arbeiten, können ihren Aufwand (z. B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen. Voraussetzung: Der Verein würde normalerweise für die Kosten aufkommen, der Ehrenamtliche verzichtet aber darauf. Diese Vereinbarung muss schriftlich vorliegen. Frage: Hat jemand schonmal so eine Bescheinigung von der Gemeinde abgefordert, bzw. auf welchem Hintergrund kann man sich so eine Bescheinigung ausstellen lassen? FSHG §12...??? Wir erhalten z.B. nämlich nur Erfrischungsgelder für geleistete Einsätze, aber keine Fahrkosten. Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus. Gruß André Winkelkötter ICQ: 176665988 | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597670 | |||
Datum | 20.12.2009 15:00 | 2549 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von André Winkelkötter Frage: Hat jemand schonmal so eine Bescheinigung von der Gemeinde abgefordert, bzw. auf welchem Hintergrund kann man sich so eine Bescheinigung ausstellen lassen? FSHG §12...??? genau so läuft das ggf. Wobei ich es etwas unlogisch finde, hier der Gemeinde (und eben _nicht_ der ggf. gemeinnützigen Organisation, das ist i.d.R. sowas wie ein Förderverein) eine Spende zu machen. Wenn man schon an die Gemeinde schreibt, sollte man gleich den Ersatz der Fahrtkosten beantragen. Ist aber ein heikles Thema, hinterher wird der Verwaltungsaufwand größer als der zu erstattende Betrag. Ausserdem sollte vorher mal abgeklopft werden, ob die Fahrtkosten nicht schon an anderer Stelle (pauschaliert?) erstattet werden. Letzlich verdirbt Geld ja auch den Charakter ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 597690 | |||
Datum | 20.12.2009 16:42 | 3525 x gelesen | |||
Geschrieben von André WinkelkötterEhrenamtliche, die für einen gemeinnützigen Verein arbeiten, können ihren Aufwand (z. B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen. Das Problem ist halt, daß die Gemeinden weder gemeinnützig noch Verein sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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