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Thema'Private' UNfälle22 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz
  •  
    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen661723
    Datum09.01.2011 11:109381 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach ein paar Bilder, wo auf dem Weg zum Gerätehaus ein UNfall passiert ist.
    z.B. wegen zu schnellen fahrens o.ä.
    Hat da jemand was zur Hand?

    MkG
    Patricia


    MkG
    Patricia

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg661724
    Datum09.01.2011 11:336822 x gelesen
    Hallo,

    schau mal in die Themengruppe: Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz

    da sind (leider) auch Unfälle mit Privatfahrzeugen auf der Fahrt zum Gerätehaus drin :-(


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen661727
    Datum09.01.2011 11:546346 x gelesen
    Fündig geworden. Danke!

    Hat noch jemand interessante Ideen, die man im Bereich StVO / Einsatzfahrten im Unterricht mit einfliesen lassen kann/sollte?


    MkG
    Patricia

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    AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein661730
    Datum09.01.2011 12:286013 x gelesen
    Moin,

    Ankommen statt umkommen falls noch nicht bekannt.


    MkG Torben

    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen661731
    Datum09.01.2011 12:355840 x gelesen
    Schon bekannt ;-)

    Hab schon die §-en, SoRe, Gefahren und was es überhaupt (nicht)bringt Privat, Gefahren während der Einsatzfahrt (aus MA-Sicht bzw. Verkehrsteilnehmer), Anforderungen des MA, Hörbarkeit des SoSi


    MkG
    Patricia

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW661732
    Datum09.01.2011 12:385771 x gelesen
    Hallo,

    bau doch z.B. einen Vergleich der Bremswege bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten ein.

    Infos z.B. hier oder mal googeln. Grob geagt: Bei Tempo 30 beträgt der gesamte Anhalteweg ca. 13 m. Bei Tempo 50 ist nach ca 13 m die Reaktionszeit vorbei und die Bremsung beginnt. Oder anders ausgedrückt: Kind läuft 13 m voraus plötzlich auf die Fahrbahn. Während man bei Tempo 30 kurz vor dem Hindernis steht, fährt man bei Tempo 50 quasi ungebremst rein/drüber.

    Auch interessant: Rechne mal den Zeitgewinn aus, wenn man statt mit 50 mit 70 zum Gerätehaus eilt. Mit 2 Kreuzungen auf 700 m liegt der Zeitvorteil im einstelligen Sekundenbereich. Auch hier hilft Google.

    Bau aktuelle Ergeignisse ein. Beispielsweise ein tödlicher VU mit Feuerwehrfahrzeug gestern in Roermond NL: Link (Link aktuell am 09.01.11)

    Grüße vom Niederrhein

    Mario


    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg661733
    Datum09.01.2011 12:535748 x gelesen
    Die Vorträge der SiGe-Fachveranstaltung "Sichere Einsatzfahrten" in Dresden sind dann sicherlich bekannt ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen661736
    Datum09.01.2011 13:065555 x gelesen
    Geschrieben von Mario Dollz.B. einen Vergleich der Bremswege bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten ein.

    Das hab ich ja noch vergessen. Andeutungsweise mit eingebaut. Beim ADAC hab ich da was gefunden


    MkG
    Patricia

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen661737
    Datum09.01.2011 13:085576 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhard Die Vorträge der SiGe-Fachveranstaltung "Sichere Einsatzfahrten" in Dresden sind dann sicherlich bekannt ...

    _Das_ noch nicht :-)
    Nur vom Herr Dr.D.Müller was gehabt


    MkG
    Patricia

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    AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen661738
    Datum09.01.2011 13:115506 x gelesen
    Hallo

    mal bei den BG´s geschaut? Denke die Unfälle auf dem Weg zum "richtigen" Arbeitsplatz können auch auf dem weg zur FF passieren.

    Gruß Thomas


    Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW661739
    Datum09.01.2011 13:135492 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mario Dollbau doch z.B. einen Vergleich der Bremswege bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten ein.

    oder bei verschiedenen Untergründen!

    Nass/trocken ist da schon beeindruckend genug, von winterlichen Verhältnissen erst garnicht zu reden.

    Oder der Unterschied zwischen einem ordentlichen PKW-Winterreifen und dem, was auf Einsatzfahrzeugen montiert ist. Da liegen teilweise auch Welten zwischen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS661740
    Datum09.01.2011 13:165474 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas Stephanmal bei den BG´s geschaut? Denke die Unfälle auf dem Weg zum "richtigen" Arbeitsplatz können auch auf dem weg zur FF passieren.

    Dazu eine kleine Anmerkung. Bei einem Unfall auf dem Weg zu einem Feuerwehr_einsatz_ ist dies kein Wegeunfall. Das muss im Unterschied zum Arbeitsweg beachtet werden.

    Unfälle auf allen anderen dienstlichen Hin- und Rückfahrten sind natürlich auch Wegeunfälle.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW661741
    Datum09.01.2011 13:345439 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Julian HolsingDazu eine kleine Anmerkung. Bei einem Unfall auf dem Weg zu einem Feuerwehr_einsatz_ ist dies kein Wegeunfall.

    Warum ist das so?

    Geschrieben von Julian HolsingDas muss im Unterschied zum Arbeitsweg beachtet werden.

    Aber es ändert sich doch nichts dadurch, dass es ein "normaler" Arbeitsunfall ist?

    Gruß,
    Henning


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS661745
    Datum09.01.2011 13:515396 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning KochWarum ist das so?


    Das war ein großes Thema als eine junge FA auf dem Weg zum Einsatz mit einem ausrückenden TLF kollidierte.

    Hier erklärt Sven wie das in NRW ist. Da ich zur Zeit keine Informationen zu anderen Bundesländern habe muss ich mich korrigieren und tätige meine Aussage nur für NRW.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen661749
    Datum09.01.2011 13:596661 x gelesen
    Hallo Patricia,

    stand vor ca. eineinhalb Jahren auch vor dem "Problem", wie ich die "Winterschulung" zum Thema "Sonder- und Wegerechte", welche ich erstmals durchführen durfte, aufbauen kann. Habe ihr nach reichlichem Überlegen seinerzeit den folgenden Titel gegeben:

    "Rechte und Pflichten von der Alarmierung bis zum Einsatzort

    oder aber

    … über die Nutzung von Sonderrechten, blauem Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn und ein bisschen mehr …"


    Schon bei diesem Titel war die Aufmerksamkeit gegeben, da zu erwarten war, dass es sich diesesmal nicht nur um das obligatorische Vorlesen der Paragraphen und das proforma "DuDu" sowie das "Ihr müsst immer SoSi anmachen" handeln würde.

    Hintergedanke war der, dass sehr viele jüngere Kameraden nachgerückt sind und diesen aber auch den vielen erfahrenen / älteren / wie auch immer ;) anschaulich die unterschiedlichen Phasen von eben der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort zu beleuchten, so dass diese Verstehen, wann Sie warum / wieso / weshalb Sonderrechte oder aber mehr in Anspruch nehmen wollen / sollen / können / dürfen / müssen. Ferner sollte vom einfachen Indianer über den Pferdeführer bis hin zum Häuptling jeder etwas mitnehmen können. Meist ist es ja so, dass es ab einem bestimmten Punkt kurz nach Beginn der Ausführungen immer nur eine gewisse Zielgruppe anspricht und die anderen (wie überall) zunehmend gelangweit sind á la "geht mich eh nix an..." bzw. "betrifft mich doch eh nicht ...".


    Habe die Präsentation (insgesamt 17 Folien) dann wie folgt aufgebaut:

    Folie 01 - Deckblatt
    (o. g. Titel) <- erstaunte Gesichter und gesicherte Aufmerksamkeit ;)

    Folie 02 - "Begriffsbestimmungen"
    (Fahrzeugführer StVO/ FwDV) <- hier kam schon der erste AHA-Effekt

    Folie 03 - "Rechte und Pflichten - Woher?"

    Folie 04 - "von der Alarmierung bis zum Gerätehaus"
    ("Pflicht" nach der Alarmierung <- FW-Satzung / "Rechte" nach der Alarmierung) <- erneute AHA-Effekte

    Folie 05 - "von der Alarmierung bis zum Gerätehaus"
    (Sonderrechte -> Bedeutung und Anwendung? <- hier: Sonderrechte / Voraussetzungen / Anwendung)

    Folie 06 - "von der Alarmierung bis zum Gerätehaus"
    (Kenntlichmachung des Privatfahrzeuges <- hier: zulässige / unzulässige sowie anregungen zu Sinn und Unsinn der "Taxischilder / etc." gegeben) <- hier ist zu erwähnen, dass bei unserer Ortswehr sowas nicht genutzt wird, in der Gemeindewehr die "Taxischilder" aber durchaus in regem Gebrauch sind ...

    Folie 07 - "am Gerätehaus / beim Ausrücken"
    (allgemeine Pflichten am Gerätehaus <- hier: allgemeine Pflichten am Gerätehaus / Pflichten des Maschinisten (Fahrzeugführer StVO)) <- auch hier kam bei dem ein oder anderen ein leises "stümmt" / "ach ja" / etc. über die Lippen

    Folie 08 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    (§ 35 StVO / § 38 StVO <- hier: wichtigste Fakten, damit klar ist, worüber gesprochen wird)

    Folie 09 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    (§ 38 StVO Abs. 2 -> blaues Blinklicht allein hier: was bedeutet das für uns?! inkl. 11. ÄnderungsVO ...) <- erste ungläubige AHA-Effrekte und diverse unterschiedliche Meinungen - gerade bei denen, die es schon immer anders "Wissen" ;)

    Folie 10 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    („Wegerecht“ -> Bedeutung und Anwendung? / „Höchste Eile“ -> Was ist damit gemeint? <- hier: Ziel war Klarheit schaffen ;) )

    Folie 11 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    („Höchste Eile“ -> im § 38 StVO? <- hier: Was verbirgt sich dahinter, wann darf ich es nutzen / was bedeutet das für den Verkehrsteilnehmer / etc.)

    Folie 12 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    (Sorgfaltspflicht der Berechtigten <- hier: Sensibilisierung / Augen öffnen ...)

    Folie 13 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    (Unfall auf der Einsatzfahrt <- hier: Was / Warum / Wieso / Weshalb?! ...) <- interessanter Weise gab es hier größeren Gesprächsbedarf diverser "erfahrener" Teilnehmer ...

    Folie 14 - "vom Gerätehaus zum Einsatzort"
    (Weiterfahrt nach einem Unfall - was ist zu beachten? <- hier: wieder Wann / Warum / Wieso / Weshalb?! ...) <- wie sollte es anders sein - noch mehr Gesprächsbedarf diverser "erfahrener" Teilnehmer ...

    Folie 15 - "am Einsatzort"
    (Pflichten am Einsatzort <- hier: Maschinist / alle EK / WT / ST)

    Folie 16 - "Fazit"
    (kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten)

    Folie 17 - "Fragen?!" und "Quellen"


    Das Feedback war gerade bei den jüngeren Kameraden durchweg positiv, da endlich mal auf die verschiedenen Phasen sowie die dabei vorhandenen Rechte / Pflichten eingegangen wurde. Der ein oder andere ältere Kamerad musste den "neuen" Input erstmal verarbeiten und mit dem vorhandenen, von allen Stellen z. T. jahrzehnte lang eingetrichterten Murks in einklang bringen. Aber auch hier kam diese Art von "Vortrag" recht gut an und es wurde das vorhandene Wissen erweitert.

    Auch wenns recht ausführlich geworden ist - vielleicht helfen Dir meine Ausführungen etwas weiter.


    Gruß
    Thomas


    Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

    ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :)

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    AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen661750
    Datum09.01.2011 14:035684 x gelesen
    hab ich noch vergessen ...

    Quellen waren u. a.
    - Straßenverkehrs-Ordnung
    - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    - Reiner Wendel -> die Einsatzfahrt
    - Ralf Fischer -> Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz
    - Jochen Thorns -> Einsatz- und Geländefahrten
    - die unendlichen weiten des World Wide Web


    Gruß
    Thomas


    Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

    ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg661753
    Datum09.01.2011 14:205318 x gelesen
    Das SGB VII (das in allen Bundesländern gilt) kennt nur den Begriff des Arbeitsunfalles (siehe § 8 ).

    Arbeitsunfälle sind zeitliche begrenzte Ereignisse, die ihre URSACHE in der versicherten Tätigkeit haben und zu einem Gesundheitsschaden führen.
    Ein Arbeitunfall ist also nur ein Arbeitsunfall, wenn er durch die Tätigkeit verursacht wurde, nicht bei der Tätigkeit.

    Ich zitiere dazu aus einer Mail der DGUV:
    Nach der von Ihnen angesprochenen Alarmierung stehen dagegen alle diesbezüglichen Tätigkeiten in einem inneren Zusammenhang mit der Versicherteneigenschaft der Alarmierten. Während man den „normalen“ Weg zur Arbeit z.B. rechtzeitig und in aller Ruhe einleiten kann, sieht dies bei einer Alarmierung ganz anders aus, hier ist aus der Natur der Sache heraus Eile geboten, was letztlich ja auch die Unfallgefahr erhöht. Daher ist es in diesem Fall gerechtfertigt, den Versicherungsschutz (versicherte Tätigkeit nach § 8 Abs. 1 SGB VII) nach der Alarmierung mit den für den Einsatz erforderlichen Tätigkeiten auch schon im privaten Bereich der Alarmierten beginnen zu lassen.

    Die Wertung, ob nach den dargestellten Grundsätzen eine versicherte Tätigkeit und ggf. nach welcher Vorschrift vorliegt, ist in jedem Einzelfall nach den konkreten Umständen dieses Einzelfalles vom zuständigen Unfallversicherungsträger zu treffen. Dabei führen Unterschiede in den tatsächlichen Gegebenheiten zu unterschiedlichen Wertungen, auch wenn die Sachverhalte auf den ersten Blick sehr ähnlich sind. Dies ist für Außenstehende nicht immer erkennbar, weshalb der Eindruck einer Ungleichbehandlung entstehen kann.


    Ich weiß, ist nicht einfach zu verstehen ... :)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü661767
    Datum09.01.2011 14:565413 x gelesen
    Hallo Patricia,

    vielleicht kannst Du dein fertiges Werk ja auch zur Verfügung stellen ... ?!


    MkG

    Michael Krüger
    Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW661821
    Datum09.01.2011 17:555367 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Julian HolsingDas war ein großes Thema als eine junge FA auf dem Weg zum Einsatz mit einem ausrückenden TLF kollidierte.

    Hier erklärt Sven wie das in NRW ist. Da ich zur Zeit keine Informationen zu anderen Bundesländern habe muss ich mich korrigieren und tätige meine Aussage nur für NRW.


    ahjo, da ist es ja noch komplizierter und geht um Sachschäden bei der Hilfeleistung.

    Allerdings ist doch die Rechtsgrundlage inzwischen wieder geändert worden und die Unfallkasse ist für Sachschäden nur zuständig, "soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.", FM(SB) haben also ihre Schadenersatzansprüche wieder nach dem jeweiligen Landesrecht gegen den Träger der Feuerwehr zu richten?

    Gruß,
    Henning


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    AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen665988
    Datum07.02.2011 22:105491 x gelesen
    wegen der freundlichen Nachfragen per PN ... ich möchte Sie euch natürlich nicht vorenthalten

    HIER gibts die besagte PPT als PDF zu anguggn :)

    Gruß
    Thomas


    Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

    ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY666002
    Datum08.02.2011 09:035216 x gelesen
    Hallo Thomas,

    gut gemacht. Kurz und bündig alles zusammengefasst, was zur Unterweisung der FA(SB) nötig ist.
    Jetzt sollte eigentlich jeder durchblicken.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen666140
    Datum08.02.2011 20:034944 x gelesen
    Vielen Dank für die Blumen :)

    Gruß
    Thomas


    Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

    ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :)

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     09.01.2011 11:10 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     09.01.2011 11:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.01.2011 11:54 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     09.01.2011 12:28 ., Kiel
     09.01.2011 12:35 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     09.01.2011 12:53 Udo 7B., Aichhalden
     09.01.2011 13:08 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     09.01.2011 12:38 Mari7o D7., Nettetal
     09.01.2011 13:06 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     09.01.2011 13:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.01.2011 13:11 Thom7as 7S., Bensheim-Gronau
     09.01.2011 13:16 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     09.01.2011 13:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.01.2011 13:51 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     09.01.2011 14:20 Udo 7B., Aichhalden
     09.01.2011 17:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.01.2011 13:59 Thom7as 7W., Glauchau
     09.01.2011 14:03 Thom7as 7W., Glauchau
     07.02.2011 22:10 Thom7as 7W., Glauchau
     08.02.2011 09:03 Anto7n K7., Mühlhausen
     08.02.2011 20:03 Thom7as 7W., Glauchau
     09.01.2011 14:56 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
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