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ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände
  • FW Kfz-Marsch
  •  
    AutorJürg8en 8O., Kaikenried / 338010
    Datum05.05.2006 15:0760343 x gelesen
    Hallo,



    im Buch "Kfz-Marsch geschlossener Verbände" von Axel Häger (Rote Hefte) wird der Führer des Marschverbandes mit einer diagonal-schwarz-weißen Flagge gekennzeichnet (nicht zu verwechseln mit den Schwarz-weißen-Karo-Flaggen bzw. Zielflaggen aus der Formel 1 - die sehen schon anders aus).



    Aber im Internet lässt sich nirgends eine solche Flagge auftreiben. Weiß jemand Bezugsquellen, da die Flaggen ja in der Bundeswehr auch genutzt werden müssten.



    Wer benutzt solche Flaggen selbst in der Feuerwehr?



    Danke für die Antworten



    mfg

    Jürgen Obermeier

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / 338011
    Datum05.05.2006 15:2250705 x gelesen
    Hallo,



    Geschrieben von Jürgen Obermeierim Buch "Kfz-Marsch geschlossener Verbände" von Axel Häger (Rote Hefte) wird der Führer des Marschverbandes mit einer diagonal-schwarz-weißen Flagge gekennzeichnet (nicht zu verwechseln mit den Schwarz-weißen-Karo-Flaggen bzw. Zielflaggen aus der Formel 1 - die sehen schon anders aus).



    Aber im Internet lässt sich nirgends eine solche Flagge auftreiben. Weiß jemand Bezugsquellen, da die Flaggen ja in der Bundeswehr auch genutzt werden müssten.



    Wer benutzt solche Flaggen selbst in der Feuerwehr?




    ... also ich kenne nur die Beflaggung (mal beim THW so gelernt):



    - Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes: blaue Flagge

    - mit Ausnahme des letzten Fzg.: dies führt grüne Flagge



    Wüßte jetzt auch von Kolonnen der Bw (vom Sehen) nichts anderes.



    Was soll übrigens die schwarz weiße Flagge bringen (die blaue und grüne kennt ja schon kaum einer) ? Der Führer des Marschverbandes ist in aller Regel das Fahrzeug ganz vorne, und dadurch hinreichend zu identifizieren (wozu überhaupt ?) ...



    Die Fahrzeuge des KatS Hessen haben auch nur Flaggensätze mit blau, grün, gelb, rot.





    Gruss

    Gerhard

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / 338013
    Datum05.05.2006 15:2950011 x gelesen
    Hi,



    Geschrieben von Gerhard Bayer... also ich kenne nur die Beflaggung (mal beim THW so gelernt):



    - Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes: blaue Flagge

    - mit Ausnahme des letzten Fzg.: dies führt grüne Flagge






    Geschrieben von Gerhard BayerFlaggensätze mit blau, grün, gelb, rot



    ...wozu sind dann gelb und rot gedacht?

    ciao,

    Thorben



    --

    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / 338014
    Datum05.05.2006 15:3649450 x gelesen
    Hallo,



    Geschrieben von Thorben Gruhl...wozu sind dann gelb und rot gedacht?



    ... ich wußte dass die Frage kommt ;-)



    Ganz so sicher bin ich nicht wie herum es richtig ist - ist fast 20 Jahre her als ich das gelent habe:

    - gelb: Fahrzeugausfall bzw. geschlepptes Fzg.

    - rot schleppendes Fahrzeug

    Kann auch anders herum sein ;-)



    ... beides spielt aber in der Praxis des KatS wohl keine Rolle





    Gruss

    Gerhard

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    AutorJürg8en 8O., Kaikenried / 338018
    Datum05.05.2006 15:5149627 x gelesen
    Hallo ,



    Geschrieben von Thorben Gruhl ...wozu sind dann gelb und rot gedacht?



    blau: alle außer dem letzten Fahrzeug

    grün: letztes (schließendes) Fahrzeug

    gelb: ausgefallenes Fahrzeug bzw. abgeschlepptes Fahrzeug

    rot: abschleppendes Fahrzeug oder Sicherungsposten (sehr selten, da man ja sowieso die Weiß-Orangen Flaggen an Bord hat - Kenne für die Regelung auch keine Rechtsgrundlage)

    schwarz-weiß-diagonal: Führer des Marschverbandes



    Achtung: Nicht mit dem Marschführer (Führer des erstes Fahrzeuges in der Kolonne) verwechseln!!!!



    Der Führer des Marschverbandes sollte ortsungebunden sein, also auch nicht in einem Auto im Verband sein. Vielleicht sieht man deshalb diese Beflaggung auch so selten.



    Das die Bundeswehrfahrzeuge in der Regel nach StAN 8345-12-120-3976 (Flaggensatz) nur eine rote, gelbe, blaue und grüne Flagge haben, dürfte daher kommen, dass ein Führer des Marschverbandes nicht alzu oft vorkommt, die anderen Flaggen aber jedes Fahrzeug haben muss, da man am Anfang nicht weiß, welches welche Position einnimmt bzw. ausfällt oder abschleppen muss.



    Vielleicht findet ja jemand noch die Lösung zu dem schwarz-weiß-diagonal-Flaggen-Problem ;-)



    mfg

    jürgen Obermeier

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / 338088
    Datum06.05.2006 04:0749307 x gelesen
    Wozu braucht man überhaupt die Flaggen? Für außenstehende sind diese doch eher uninteressant. Und innerhalb des Verbandes sind die Fahrzeuge doch bekannt. Des weiteren ist es zumindest bei uns so, dass Neufahrzeuge nicht mal mehr eine Halterung haben.



    Andere Frage, wie ist die Regelung für Blaulicht im Verband?

    Beim letzten Kat-Alarm ist unsere Bereitschaft folgendermaßen gefahren:

    erstes und letztes Auto mit Blaulicht, alle anderen nur im Kreuzungsbereich und bei Ampeln (übrigens ohne Flaggen).

    Andere #Bereitschaften jedoch mit kompletter Dachbeleuchtung.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / 338108
    Datum06.05.2006 12:3949016 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Johannes KrauseFür außenstehende sind diese doch eher uninteressant.



    Wozu hat die Bahn Schlusstafeln am letztenm Wagon? - Richtig, damit Fahrdienstleiter und Gefolgschaft sehen können, dass der Zug vollständig angekommen ist und nix auf der Strecke zurückgeblieben ist. Jetzt ersetze Fahrdienstleiter durch Sicherungsposten, der gerade 'ne Kreuzung sperrt...





    Geschrieben von Johannes KrauseUnd innerhalb des Verbandes sind die Fahrzeuge doch bekannt.



    Ob man die einzelnen Fahrzeuge einer um halb vier aus dem Bett geworfenen KFB dann so genau im Kopf hat?





    Geschrieben von Johannes KrauseDes weiteren ist es zumindest bei uns so, dass Neufahrzeuge nicht mal mehr eine Halterung haben.



    Könnte dran liegen, dass es Funkgeräte gibt und ein Ausfall dieser durch (N)EMP inzwischen für recht unwahrscheinlich gehalten wird bzw. ein solcher gleich das gesamte Fahrzeug ausfallen lässt.

    ciao,

    Thorben



    --

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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / 338298
    Datum08.05.2006 00:2748980 x gelesen
    HallO!



    Geschrieben von Gerhard BayerWas soll übrigens die schwarz weiße Flagge bringen (die blaue und grüne kennt ja schon kaum einer) ?



    Stimmt. Erst letzte Woche gesehen als mir Kolonnen (6 bis 7 Fzg.) der Bereitschaftspolizei auf dem Weg zur Personalversammlung der Schupo begegnet sind. Einigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule). Zumal die mit Flaggen gekennzeichnet waren und teilweise auch komplett Blaulicht an hatten.

    Gruß Hauke




    Das ist meine Meinung!!









    Demnächst online:

    www.feuerwehr-negernboetel.de

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    AutorAlex8and8er 8B., duisburg / 338300
    Datum08.05.2006 00:5348869 x gelesen
    Geschrieben von Hauke HammerichEinigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule).



    was meinst du mit "herandrngeln" .... laos wenn sie mit 50 über die "freie" A3 tuckern werde ich mich nicht beherschen können und sie überholen ... in der Stadt aber ... wo es meist auch zu eng ist ... werde ich mich hüten :)



    gute nacht!



    alex

    :- (||) <<--- kA

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    AutorThom8as 8M., Menden/ NRW / 338314
    Datum08.05.2006 10:2548553 x gelesen
    http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm

    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern717189
    Datum07.03.2012 08:3241933 x gelesen
    Hallo zusammen,

    gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage oder wird dies "nur" organisationsintern über DV´s geregelt? Wenn ja, gibt es dann für den KatS eine momentan gültige DV?

    Besten Dank im voraus.

    Frank


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen717192
    Datum07.03.2012 08:5241857 x gelesen
    Moin,

    m.W. setzt man mit den Flaggen die Anforderung um, dass die Fahrzeuge eines Verbandes als zu diesem gehörig erkennbar sein müssen. Daher macht es sinn, diese einheitlich zu kennzeichnen (das ging "früher" oft nur mit den Flaggen, da manche Fahrzeuge im KatS nicht über blaues Blinklicht verfügten) und den Schluss des Verbandes anzuzeigen. Daraus entsteht dann die blaue/grüne Kennzeichnung. Festgelegt ist das m.E. nicht in den gesetzlichen Vorschriften (StVO und VwV-StVO) sondern stammt aus Dienstvorschriften der Bundeswehr und des KatS.

    Heute "scheitert" das Beflaggen hier und da an nicht vorhandenen Flaggenhalterungen, so dass einem oft nichts anders übrig bleibt als die Lösung "blaues Blinklicht für alle" zu wählen. Aus der praktischen Erfahrung führt das aber, wenn man nicht vorhat gleichzeitig Sonderrechte in Ansprucht zu nehmen, insbesondere im Stadtverkehr oder bei Autobahnauffahrten zur Verwirrung bzw. auch mal zu gefährlichen Situationen, die m.E. nicht sein müssen. Wir beschränken uns daher i.d.R. auf die Beflaggung.

    Rote und gelbe flaggen haben wir noch nicht beim Fahren im Verband benutzt - wohl aber bei der Einrichtung des Behandlungsplatzes zur ersten Kennzeichnung der Standorte für die jeweiligen Zelte. Von der Sache mit der Schwarz-Weißen Flagge haben ich gehört, m.E. geht das aber an der Praxis vorbei. Man sollte nur anmerken, dass der Marschführer eben nicht zwingend das erste Fahrzeug in der "Kolonne" sein muss.


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken717194
    Datum07.03.2012 09:0441218 x gelesen
    Imho sollte der Marschführer schon im ersten Fahrzeug sein, denn er ist ja der, der die Richtung vorgibt. Dann gibt's noch den Führer des Verbandes, der irgendwo sein kann (evtl. auch schon vorneweg zur Erkundung?).

    Tomy


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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW717200
    Datum07.03.2012 09:2441630 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich bin verwirrt:

    Geschrieben von Hauke H.Einigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule).

    Also das mit dem hereindrängeln habe ich anders gelernt.

    §27 StVO - Verbände Geschlossene Verbände, [...] müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

    Geschrieben www.bussgeldkatalog.de Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
    Nötigung, [...], gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, [...] 5 Punkte


    Da ein geschlossener Verband gem. VwV zu §27 StVO "geschlossen" bleiben muss, bietet er außer an den o.g. Zwischenräumen, sofern sie in der Genehmigung angeordnet sind, keine Lücken, in die man hineinpasst. Wer sich also dort "hineindrängelt", zwingt die anderen durch sein Handeln zum Bremsen. Dies nennt man Nötigung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg717202
    Datum07.03.2012 09:2941313 x gelesen
    Geschrieben von Frank B.gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage

    Es gibt nicht mal eine Rechtsgrundlage für die Beflaggung. Theoretisch wären auch die wißen Bändel die sich Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft an die Antenne ihrer Fahrzeuge binden eine Kennzeichnung...

    Du könntest auch an jedem Fahrzeug des Verbandes einen lauen Müllsack an der Fahrertür einklemmen und heras hängen lassen. Auch dies wäre eine einheitliche Kennzeichnung ;-)

    Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg717203
    Datum07.03.2012 09:3641196 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.Rote und gelbe flaggen haben wir noch nicht beim Fahren im Verband benutzt -

    Na ja. Wenn die zum Einsatz kommen, dann fährt ja das betroffenen Fahrzeug erst mal nicht mehr...

    Und es macht auch nur dann Sinn, wenn andere Verbände (bzw. marschgruppen) die nachfolgen darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass da einer ausgefallen ist (gelbe Flagge) und ggf. Hilfe braucht (d.h. wenn der InstTrupp irgend wo durchkommt erkennt er das und kann helfen). Da aber diese Kombination (d.h. mehrere aufeinadnerfolgende Marschgruppen) eher selten sind (weil schon der Marsch im geschlossenen Verband eher selten ist) wird auch selten mit gelb gearbeitet (warscheinlich ruft man eher die gelben Engel als dass man die gelbe Flagge setzt).

    Und rot beim (ab)schleppenden Fahrzeug (in Kombination mit gelb beim (ab)geschleppten Fahrzeug) zeigt eben an "Du kannst hier dazwischen nicht einscheren", was sich aber insbesondere an Kleinfahrzeuge oder Kräder richtet, die in der Maschüberwachung/ Marschbegleitung eingesetzt sind und ggf. wieder am Verband vorbei müssen um weiter vorne erneut eine Kreuzung zu sichern und die sich von Fahrzeugzwischenraum zu Fahrzeugzwischenraum überholend vorarbeiten. Da auch dieses (d.h. Marschisicherung im überschlagenden Vorgehen mit Kradmeldern und Kleinfahrzeugen) eher seltener praktiziert wird entfällt auch der Bedarf hierfür in der Praxis oft.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW717206
    Datum07.03.2012 09:5941488 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.Heute "scheitert" das Beflaggen hier und da an nicht vorhandenen Flaggenhalterungen, so dass einem oft nichts anders übrig bleibt als die Lösung "blaues Blinklicht für alle" zu wählen.

    Einspruch

    Solche Halter lassen sich doch problemlos modifizieren:
    Flagge


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen717212
    Datum07.03.2012 10:3441025 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Harald S.Solche Halter lassen sich doch problemlos modifizieren:

    ja, bestimmt. Ich kann's aber auch lassen... Insbesondere dann, wenn ein Verband aus beispielsweise Fahrzeugen der Rettungsdienst-Regelvorhaltung zusammen gestellt wird müsste ich die ja dann irgendwo vorhalten. Da braucht es keinen Einspruch.


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern717217
    Datum07.03.2012 11:3741818 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Einspruch

    Solche Halter lassen sich doch problemlos modifizieren:
    Flagge


    Einspruch - gegen die Modifizierung, weil einfach nicht dafür zugelassen.

    Genausowenig, wie es vorgesehen ist, die Flaggen mit Klebeband am Seitenspiegel o.ä. zu befestigen.

    Es gibt vorgesehene Flaggenhalter an den Fahrzeugen, z.B. werden die neuen KatS-Fahrzeuge wieder damit ausgeliefert. Für alle Fahrzeuge, die ohne sind, gibt es vernünftige und zugelassene Alternativsysteme, z.B. Intax - Diskussion Flaggenhalter sh. auch Alternative zum Flaggenhalter von Intax


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW717221
    Datum07.03.2012 12:0540717 x gelesen
    Geschrieben von Florian M.Einspruch - gegen die Modifizierung, weil einfach nicht dafür zugelassen.

    Du bist es schuld, ich habe jetzt in meine Tastatur gebissen ;-)

    Diese Flaggenhalter sollen eine ABE oder so haben? Selbst Gepäckträger brauchen so etwas nicht. Das ist Ladung und für die ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich. In Anbetracht der Tatsache, das diese Einsätze nur alle Jubeljahre vorkommen, wäre ich eher für die Billigvariante von der man einen Karton in die Ecke stellt und sich über alle Rückläufer freut.

    Modifizierung ist auch gar nicht Notwendig. Die kann man für kleines Geld nach Wunsch Kaufen.


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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern717223
    Datum07.03.2012 12:3640772 x gelesen
    Die Schuld nehme ich gerne auf mich ;-)

    Ich sagte nicht, dass diese Teile eine ABE haben.

    Aber ich als Hersteller bringe ein Produkt in den Umlauf, dass genau so zu benutzen ist (Billigflaggenhalter z.B. der Hinweis bis 50 km/h, zu verwenden im Rahmen eines Autokorsos usw.usw.). Abweichende Änderungen / Modifizierungen sind nicht in meinem "Hersteller-"Sinne. Dafür werde ich auch nicht haften.

    Die Flaggenhalter von INTAX, wir benutzen diese für unsere Kolonnenfahrten, haben einen entsprechenden Hinweis zur Nutzung drauf.

    Fraglich ist für mich, ob bei den von uns genutzten Fahrzeugen im Wert von einigen Zehntausend bis zu hunderttausend Euros ein Flaggenhalter von 100 Euro´s ins Gewicht fällt. Sparen kann ich an anderen Punkten und da deutlich mehr.


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg717226
    Datum07.03.2012 12:4641050 x gelesen
    Geschrieben von Frank B.gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage oder wird dies "nur" organisationsintern über DV´s geregelt? Wenn ja, gibt es dann für den KatS eine momentan gültige DV?

    Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht. Organisationsinterne DVs vielleicht.

    Vielleicht noch ein kleiner, möglicherweise entscheidender Hinweis:

    Die "Beflaggung" der Fahrzeuge beim Marsch diente eigentlich nie der Kenntlichnachung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (wer sieht schon eine farbigen Lappen von etwa 30 x 40 cm vorne links, vor allem bei Nacht), sondern der internen Marschorganisation.
    Es gab ja auch schwarz-weiss karierte und diagonal geteilte Flaggen.
    Der LSHD bzw. später die ZS-Einheiten haben als Teil des militärischen Sanitätsdienstes die Vorgaben der Bundeswehr-ZDv 42/10 übernommen bzw. übernehmen müssen.

    Für die gesetzlich geforderte "einheitliche Kennzeichnung" sind die Flaggensätze nur bedingt geeignet - zumal das Thema "Verbände" in den Fahrschulen seit einigen Jahren nicht mehr im Lehrplan steht.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW717238
    Datum07.03.2012 14:0040712 x gelesen
    Nö, die ABE ist gar nicht notwendig da Ladung. Das CE schon, und da hast du mich, die Dinger sind meistens tatsächlich bis 50 km/h vorgesehen. Ich habe allerdings auch schon Halter bis 80km/h gesehen, und da reichen die aus.

    Was mir an dem INTAX nicht gefällt ist, das der recht viel Geld kostet, um dann ein oder zweimal benutzt zu werden. Das ist Ineffektiv.

    Wenn ich 2x im Jahr im Verband fahre ist die Intax Lösung deutlich besser.


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    AutorFran8k S8., München / Bayern717328
    Datum08.03.2012 13:3941124 x gelesen
    Geschrieben von Carsten G.§27 StVO - Verbände
    Geschlossene Verbände, [...] müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.


    Ist die zu lassende Lücke nicht nur für die Autobahn gedacht - damit der überholende Verkehr bei Ausfahrten z.B. auch wirklich die Kolonne kreuzen kann. Also auch von der AB wieder runter kommt?

    Gruß
    Frank


    Meine persönliche Meinung!
    Wer Fehler im Text findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg717343
    Datum08.03.2012 17:1440889 x gelesen
    Zu der Zeit, als dieser StVO-Passus geschrieben wurde, waren Verbände mit 50 - 100, teils noch mehr Fahrzeugen keine Seltenheit. Hauptaugenmerk lag damals auf den militärischen Verbänden - weniger bei den HiOrgs.
    Stell dir mal die Durchlaufzeiten vor:
    100 Mil-Fahrzeuge (nicht unüblich) mit 25 m Abstand bei 30 km/h innerorts macht 3100 m Kolonnenlänge und eine Durchlaufzeit von rund 7 Minuten!

    Der Passus war also notwendig, um auch den anderen Verkehrsteilnehmern eine Chance zu geben, den Verband zu kreuzen.

    Die praktische Umsetzung der StVO-Forderung erfolgte durch die Bildung von Marschgruppen aus z.B. 20 Fahrzeugen mit einem 3-Minuten-Abstand.
    Das Kreuzen eines Verbandes auf der Autobahn zum Erreichen der Ausfahrt ist - sofern der Verband dabei nicht ausgebremst wird - zwar für die Verbandfahrzeuge nicht nett, aber auch nicht verboten. (Fahrzeugabstände auf der Autobahn damals i.d.R. 100 m - 2 Leitpfosten)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY717359
    Datum08.03.2012 19:2440750 x gelesen
    Servus Udo,

    mal neugierdehalber gefragt.
    Wird das Fahren im Verband eigentlich noch von der Bundeswehr gelehrt? Der einzige Platz, wo man heute noch eine BW-Kolonne sieht ist doch im Fernseher in Afghanistan. Ich kann mich aber noch an ewig lange Kolonnen im Herbst zu den großen Manöverzeiten erinnern.;-)
    Habe ich ja selbst auch mit Krieg gespielt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern717360
    Datum08.03.2012 19:3140581 x gelesen
    Hallo,

    ich bin zwar nicht der Udo, aber bei uns in Ingolstadt gehört das Kolonnenfahren anscheinend noch dazu. Vor Ort ist bei uns die Pionierschule, sowie das GebPiBtl 8 stationiert. Die Kolonnen haben zwar nicht mehr die Ausmasse von früher, sind dementsprechend kürzer. Aber sie tun es noch ;-)


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    AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein717361
    Datum08.03.2012 19:3240496 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Anton K.Wird das Fahren im Verband eigentlich noch von der Bundeswehr gelehrt?

    Stand 2005: ja, ich hab es sowohl in der Fahrschule gelernt (Theorie+Praxis) als auch in der Einheit angewandt.


    MkG Torben

    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW717366
    Datum08.03.2012 20:3040442 x gelesen
    Geschrieben von Frank S. Geschrieben von Carsten G."§27 StVO - Verbände
    Geschlossene Verbände, [...] müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen. "

    Ist die zu lassende Lücke nicht nur für die Autobahn gedacht - damit der überholende Verkehr bei Ausfahrten z.B. auch wirklich die Kolonne kreuzen kann. Also auch von der AB wieder runter kommt?


    Die Zwischenräume sind nichtder Abstand zwischen zwei Fahrzeugen!
    Zwischenräume sollten wo möglich -dem Streckenverlauf angepasst- in die Kolonne eingefügt werden.

    Das könnte zB so aussehen;
    A) geschlossene Ortschaft
    Kolonne mit 30 LKW
    Vmax 1. Fahrzeug 30Km/h
    Abstand Nr. 1 bis 30= 15m
    Nr.1 bis 29 Blaue Fahne, Nr. 30 Grün
    Kein Zwischenraum, das gibt an Ampeln, Kreuzungen oder Einmündungen nur Probleme!

    C) BAB
    Vmax 1. Fahrzeug 60Km/h
    Abstand Nr. 1 bis 10 = 20m
    10 bis 11 = 300m
    11 bis 20= 20m
    20 bis 21 = 300m
    21 bis 30 = 20m
    Nr.1 bis 29 Blaue Fahne, Nr. 30 Grün

    Das letzte Fahrzeug hat auf BAB´s auch -je nach ziviler (mehr-)Geschwindigkeit- gerne den Warnblinker zur Absicherung genutzt bzw. die Kennleuchte (gelb oder blau) zum Einsatz gebracht.
    Sicherungsfahrzeuge (Sperrposten) haben immer Blau gesteckt obwohl wir Blaulicht (ohne Krach) hatten.
    Fachlich mag das nicht korrekt sein, aber manch Verkehrsteilnehmer erkannte so bereits am abgestellten Sicherungsfahrzeuge was da gleich an ihm vorbei gerollt kommt.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg717435
    Datum09.03.2012 11:4940491 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Wird das Fahren im Verband eigentlich noch von der Bundeswehr gelehrt?

    Ja. Der Marsch (= Kfz-Marsch) ist Bestandteil der Kraftfahrausbildung und der Ausbildung der Führer.

    Natürlich ist die Anzahl der Anwendungen im Vergleich zu früher wo jährlich das Theaterstück "Der Russe steht vor der Tür" geprobt wurde zurück gegangen.

    Der Marsch im Verband hat (im Frieden) zwei Aufgaben

    1. Das befohlene Ziel (örtlich gesehen) so zügig wie möglich und so sicher wie möglich zu erreichen
    2. Dabei die Beeinträchtingun des Verkehrs soweit möglich zu reduzieren

    Und wenn eben weniger Einheiten (insbesondere Kampf-/ Kampfunterstützungstruppe) in der Fläche sind die wiederum seltener auf Übungsplätze oder in freilaufenden Übungen verlegen, dann sinkt eben auch die Zahl der Märsche im Verband.


    Ich wurde da irgend wann in einer Wehrübung auch mal ins kalte Wasser geworfen. Ich hatte das zwar mal irgend wann gelernt, aber nie als Führer verantwortlich. Und eines Tages bei einer Übung wurde ich dann als Dienstgradhöchster nach Ausfall plötzlich Führer einer Marschkolonne...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717436
    Datum09.03.2012 11:5040389 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen...

    wäre dann ein Verzicht auf solche Kennzeichnungen nicht besser?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW717454
    Datum09.03.2012 14:1540749 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Christian F.
    Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen...


    wäre dann ein Verzicht auf solche Kennzeichnungen nicht besser?


    das wäre die aktuelle übliche Gefahrenabwehrlösung.
    Da wir uns immer weniger imstande sehen, überhaupt zu wissen, oder zu vermitteln, warum etwas wie am besten gemacht werden soll, machts jeder so, wie er glaubt, dass es örtlich am besten geht.

    Halte ich im Sinne einer einigermaßen planbaren und funktionsfähigen Gefabwstruktur für wenig sinnvoll.
    Gilt auch für das Fahren im Verband.
    Das macht man ja aus bestimmten Gründen - u.a. deshalb, damit die Einheiten einigermaßen gleichzeitig irgendwo im Zielgebiet eintreffen und man sich bei Problemen unterwegs auch untereinander helfen kann. (Allein für letzteres sollte man mal fragen, wie hoch die jeweiligen "Ausfallquoten" bei den letzten großen "Verlegungsfahrten" waren, warum man früher entsprechende Einheiten zur Unterhaltung/Logistik vorgesehen hat - und wieso man dann heute trotzdem immer mehr glaubt, man brauche das eher nicht mehr...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW717491
    Datum09.03.2012 19:4840275 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C. (Allein für letzteres sollte man mal fragen, wie hoch die jeweiligen "Ausfallquoten" bei den letzten großen "Verlegungsfahrten" waren, warum man früher entsprechende Einheiten zur Unterhaltung/Logistik vorgesehen hat - und wieso man dann heute trotzdem immer mehr glaubt, man brauche das eher nicht mehr...)

    Das würde ich nicht in Klammern setzten wollen ;)


    Mein Eindruck ist eher der das wenn heute etwas kaputt geht das Fahrzeug eh zur Instandsetzung in eine Werkstatt muß.
    Schrauberkönige mag es heute auch noch geben, aber auch die können moderne Fahrzeuge nicht mit "einem Stück Tüddeldraht und Klebeband" in Bewegung bringen und der Vorhalt von div. Sensoren über das elektrische Gaspedal bis hin zur Einspritzpumpe dürfte bei den heutigen Typenvielfalt eher utopisch sein.

    Verbände die überörtlich eingesetzt werden sollten darauf achten das sie ausreichend Reserveräder inkl. Wagenheber mitführen, passende Sicherungen so wie Ersatzleuchtmittel.......und die Tel.Nr. vom 24h Pannendienst ;)


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern717536
    Datum10.03.2012 15:4141648 x gelesen
    Hallo,


    gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage

    ja, gibt es (zumindest in Bayern):

    Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 9. August 1991 Nr. IC/II D-3611.12/2

    An die Regierungen
    die Landratsämter
    die Gemeinden
    die Verwaltungsgemeinschaften
    die Autobahndirektionen
    die Straßenbauämter
    das Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen
    die Wasserwirtschaftsämter
    die Landkreise
    die Dienststellen der Bayer. Landespolizei
    die Dienststellen der Bayer. Grenzpolizei
    die Versorgungsunternehmen
    nachrichtlich an
    das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei
    das Bayer. Polizeiverwaltungsamt
    Zentrale Bußgeldstelle
    die Bayer. Beamtenfachhochschule
    Fachbereich Polizei


    Zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
    Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erläßt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen
    mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft
    und Forsten und dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende
    Bekanntmachung (VollzugBek- StVO):

    ...
    27. § 27 StVO (Verbände)

    27.1 zu Absatz 3 StVO
    Geschlossene Kraftfahrzeugverbände sollen erst dann gebildet werden, wenn
    fünf oder mehr Fahrzeuge beteiligt sind,
    alle Fahrzeuge die gleichen Flaggen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich
    wirksame Hinweise führen,
    ein einheitliches Kommando besteht.

    Dann sollen sie wie folgt gekennzeichnet sein:
    Alle Fahrzeuge Abblendlicht und blaue Flagge mit Ausnahme des Schlußfahrzeugs.
    Erstes Fahrzeug blaues Blinklicht (§ 38 Abs. 2 StVO) und ein Schild mit der Aufschrift
    Kolonne.
    Schlußfahrzeug blaues Blinklicht (§ 38 Abs. 2 StVO), ein Schild mit der Aufschrift Ende
    der Kolonne und eine grüne Flagge.

    Ferner empfiehlt es sich, einheitliche Fahrzeugtypen mit gleichem Farbanstrich zu verwenden
    und Kradfahrer zur Sicherung und Warnung des allgemeinen Verkehrs einzusetzen.
    Der Verbandsführer soll, soweit möglich, die Marschgeschwindigkeit, die Abstände, die Benutzung
    von Parkplätzen usw., der jeglichen Verkehrslage anpassen.
    Von den aus § 27 Abs. 2 letzter Halbsatz StVO verbundenen Vorrechten sollte nur in Ausnahmefällen
    Gebrauch gemacht werden, wenn es die Verkehrslage gestattet oder die Polizei den
    Verkehr regelt.

    -----------

    Gelb und Rot sowie die scharz-weiß-diagonale Fahne sind darin nicht geregelt, diese finden sich nur in der einschlägigen KatS/ZS-Literatur bzw. Dienstvorschriften und bei den DVen der olivgrünen Kollegen.

    Viele Grüße
    Jürgen


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717537
    Datum10.03.2012 18:5140192 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen O.Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung
    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 9. August 1991 Nr. IC/II D-3611.12/2


    dazu muss ich jetzt mal "blöd" fragen:

    die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern717540
    Datum10.03.2012 19:0740115 x gelesen
    Hallo,

    vermutlich durch Bundesauftragsverwaltung ?!

    "Bundesauftragsverwaltung

    Ausführung von Bundesgesetzen im Auftrag des Bundes durch die Verwaltungsbehörden der einzelnen Bundesländer.

    Die Bundesauftragsverwaltung hat ihre Grundlage in Artikel 85 des Grundgesetzes (GG).

    Grundsätzlich obliegt die Verwaltung nach dem GG den Ländern (Verwaltungshoheit).
    Bundesgesetze führen sie in der Regel als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG).
    Dabei unterliegen sie nur der Rechtsaufsicht des Bundes. Er darf nur die Rechtmäßigkeit der Verwaltung prüfen (Bundesaufsichtsverwaltung) ..."
    Quelle: Bundesauftragsverwaltung

    siehe auch "Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk)":

    Erster Teil
    Oberste Landesbehörden
    Art. 1

    (1) Oberste Landesbehörde auf dem Gebiet des Verkehrswesens ist, außer in den Fällen des Absatzes 2, das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

    (2) Oberste Landesbehörde für die Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung, der Ferienreiseverordnung, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, soweit dieses Gesetz oder die darauf gestützten Verordnungen den Straßenverkehrsbehörden Aufgaben nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zuweisen, für die Zulassung von Personen zum öffentlichen Straßenverkehr, für das Fahrlehrerwesen und für die Verkehrserziehung ist das Staatsministerium des Innern.
    ....

    Quelle: ZustGVerk - Bayern


    Viele Grüße
    Jürgen


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW717541
    Datum10.03.2012 19:4940106 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen?

    Das sind ja keine abweichenden Regelungen, sondern "Interpretationen" bzw. Anweisungen, wie das (einheitliche) Recht im jeweiligen Land konkret umgesetzt werden soll.

    Ist leider im Verkehrsrecht absolut üblich...

    (wobei das hier eigentlich kein Verkehrsrecht ist, sondern eher Dienstanweisungen sind. Deswegen kommen sie ja auch nicht vom Verkehrs- sondern vom Innenministerium!)

    Gruß,
    Henning


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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern717906
    Datum14.03.2012 08:3039676 x gelesen
    Super, das hab ich gesucht - Besten Dank!


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen717963
    Datum14.03.2012 13:2839678 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Und rot beim (ab)schleppenden Fahrzeug (in Kombination mit gelb beim (ab)geschleppten Fahrzeug) zeigt eben an "Du kannst hier dazwischen nicht einscheren", was sich aber insbesondere an Kleinfahrzeuge oder Kräder richtet, die in der Maschüberwachung/ Marschbegleitung eingesetzt sind und ggf. wieder am Verband vorbei müssen um weiter vorne erneut eine Kreuzung zu sichern und die sich von Fahrzeugzwischenraum zu Fahrzeugzwischenraum überholend vorarbeiten. Da auch dieses (d.h. Marschisicherung im überschlagenden Vorgehen mit Kradmeldern und Kleinfahrzeugen) eher seltener praktiziert wird entfällt auch der Bedarf hierfür in der Praxis oft.

    Also, ich weiß ja nicht, wie lang bei euch so Abschleppstangen oder Seile sind, aber ich käme nie auf die idee, in so eine kurze Lücke mit einem Motorrad einzuscheeren (und so kurze PKW´s, die da rein passen, haben wir auch nicht).

    Gruß
    Heinrich


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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin783419
    Datum17.02.2014 12:18   34913 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard B.Was soll übrigens die schwarz weiße Flagge bringen (die blaue und grüne kennt ja schon kaum einer) ? Der Führer des Marschverbandes ist in aller Regel das Fahrzeug ganz vorne, und dadurch hinreichend zu identifizieren (wozu überhaupt ?) ...

    Das in Deutschland übliche Verfahren für Kolonnen ist aus zwei Quellen heraus entstanden:

    1) Der deutschen STVO
    2) Dem in allen NATO-Ländern angewandten STANAG (Standardization Agreement) 2154 "Regulations for Military Motor Vehicle Movement by Road".

    STANAG 2154 gilt überall in NATO-Ländern, von der Türkei bis Norwegen. Darin wurden die Flaggen blau, grün, gelb, rot und schwarzweiß diagonal festgelegt.
    (Allerdings schreibt STANAG 2154 die blaue Flagge nur für das erste Fahrzeug vor. Die deutsche Regelung "alle blau, bis auf das letzte" findet sich in einem Anhang zum STANAG unter den abweichenden nationalen Sonderregelungen.)

    Daß es eine weitgehend einheitliche NATO-Kennzeichnung gibt, heißt nicht, daß überall die gleichen Regeln gelten. In vielen NATO-Ländern gibt es kein Kolonnenrecht im deutschen Sinne, weder in Belgien, noch in Dänemark, noch in Großbritannien, noch in der Türkei, noch in den USA.

    In diesen Ländern hat der Kolonnenführer die Aufgabe, seine Fahrzeuge ganz ohne Kolonnenvorrechte oder Blaulicht im sonstigen Verkehr als Einheit zusammenzuhalten - eine sportliche Herausforderung. Dementsprechend wird in den entsprechenden Anleitungen vermerkt, daß der Kolonnenführer an der Spitze nichts verloren habe, sondern eine zuverlässige Person als "Pacemaker" mit dem langsamsten Fahrzeug der Kolonne an die Spitze setzt, und sich im übrigen auf ganzer Länge um den Zusammenhalt des Marschverbandes bemüht.


    Die Antwort auf die Frage ist also simpel: "Weil die NATO-Länder es einheitlich festgelegt haben, und weil man es in einigen anderen NATO-Ländern mit anderen Straßenverkehrsordnungen unter schwierigeren Bedingungen tatsächlich anwendet, zumindest seitens des Militärs."


    Beste Grüße
    Hans-Joachim

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW802960
    Datum29.01.2015 10:4232720 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen O.im Buch "Kfz-Marsch geschlossener Verbände" von Axel Häger (Rote Hefte) wird der Führer des Marschverbandes mit einer diagonal-schwarz-weißen Flagge gekennzeichnet

    hab jetzt zufällig gefunden, wo das eigentlich herkommt....

    LSHD-DV 1, Anlage 4.d - in der Version S. 99...
    LSHD-DV 1, 1965

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW802962
    Datum29.01.2015 11:0631749 x gelesen
    Hallo Uli,

    Geschrieben von Ulrich C.hab jetzt zufällig gefunden, wo das eigentlich herkommt....

    LSHD-DV 1, Anlage 4.d - in der Version S. 99...
    LSHD-DV 1, 1965


    Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen. Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen. Nur die Anpassung an die Längen der Marschkolonen des LSHD ist natürlich eingeflossen.


    Gruß
    Andre

    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW802963
    Datum29.01.2015 11:1431742 x gelesen
    Geschrieben von André S.Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen.

    welche Überraschung.... und der stammt wahrscheinlich noch aus Reichswehrzeiten... ;-)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen802964
    Datum29.01.2015 11:1931465 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.welche Überraschung.... und der stammt wahrscheinlich noch aus Reichswehrzeiten... ;-)

    Na, dann müsste Feuerwehrs doch total drauf abfahren, ist immer hin lange erprobt und bewährt.

    Ok, andererseits haben wir seit der Einführung motorisierter Verbände jeden Krieg verloren ;-)

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW802968
    Datum29.01.2015 11:4231526 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Na, dann müsste Feuerwehrs doch total drauf abfahren, ist immer hin lange erprobt und bewährt.


    nicht alles was erprobt und bewährt ist, muss automatisch "alt" bzw. "schlecht" sein....
    ;-)


    Geschrieben von Uwe S.Ok, andererseits haben wir seit der Einführung motorisierter Verbände jeden Krieg verloren

    mW haben die "Sieger" was durchaus vergleichbares, weil man ohne solche Regelungen direkt im Chaos landet....

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW802970
    Datum29.01.2015 12:0631381 x gelesen
    Geschrieben von André S.Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen.

    LF-16TS--3-.jpg

    Wenn ich mich nicht irre war es zu der Zeit noch üblich auch die Fahrzeuge der Zivilverteidigung mit Tarnlicht auszustatten.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V802982
    Datum29.01.2015 14:2130971 x gelesen
    Im Osten wars sogar zu der Zeit völlig normal das so ziemlich jedes Fahrzeug Tarnlicht hatte. Egal ob Kreis- oder Bezirksbereitschaft oder ganz normales Fahrzeug das keiner Bereitschaft angehört hat.
    Unsere DL-30 auf IFA-W50 war z.B. noch mit Tarnlicht ausgestattet. ;)

    MkG

    Daniel

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt802986
    Datum29.01.2015 15:1831158 x gelesen
    mal gut dass es immer wen gibt der nochmal nachhakt ;)

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen803100
    Datum31.01.2015 10:5930652 x gelesen
    Geschrieben von André S.Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen. Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen.

    Naja, da die alten KatS-Fahrzeuge ja Tarnlicht hatten, war das ja auch durchaus angebracht....
    Aber da heute selbst bei der Bundeswehr die Tarnlichter ausgehen, brauchen auch die KatS-Fahrzeuge keine mehr :-)
    Ich habe noch am 1017 mit Panzertape aus der normalen Beleuchtung ne Tarnbeleuchtung geklebt...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY803101
    Datum31.01.2015 11:4630409 x gelesen
    Servus,

    ich kenne noch aus Kindertagen die alten 5tonner, die bei den Wintermanövern ihre Scheinwerfer mit Schnee verdeckten. So hatten sie einigermaßen Tarnlicht und hinten wurde dann die rote Schlußleuchte im Kreuz angeschaltet. Wie die hieß(heißt), weiß ich auch nicht. Aber ich habe noch keine Fahrzeug z.B. vom LSHD gesehen, das so eine Beleuchtung hatte. Ist aber auch schon ganz lange her, dass mir die über den Weg gelaufen sind.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen803104
    Datum31.01.2015 12:2830422 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Aber ich habe noch keine Fahrzeug z.B. vom LSHD gesehen, das so eine Beleuchtung hatte

    DKW Munga

    Hanomag AL 28

    Borgward B 2000

    MB LA 710

    Magirus Merkur

    Später sogar noch die VW 181

    Einzig vom S404 habe ich jetzt kein Bild gesehen, leider auch kein Anschauungsobjekt mehr in der Nähe. Da aber selbst die Kleinfahrzeuge Tarnlicht hatten, gehe ich davn aus, dass die Leuchten auch beim Unimog irgendwo verdeckt angebaut waren....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY803106
    Datum31.01.2015 12:4030351 x gelesen
    Servus Christian,

    ich meinte jetzt ja auch das "Leitkreuz" am Heck. Daran kann man sich ja bei der Kolonnenfahrt in der Nacht orientieren.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen803118
    Datum31.01.2015 15:3830238 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Einzig vom S404 habe ich jetzt kein Bild gesehen, leider auch kein Anschauungsobjekt mehr in der Nähe. Da aber selbst die Kleinfahrzeuge Tarnlicht hatten, gehe ich davn aus, dass die Leuchten auch beim Unimog irgendwo verdeckt angebaut waren....

    Der hatte auch ein Tarnlichtkreis und das Leitkreuz an der Hinterachse.
    Ich kann dir die 5 Bücher über Einsatzfahrzeuge des KatS von Peter Kupferschmidt empfehlen, die lassen fast keine Frage offen.

    Heinrich

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW803119
    Datum31.01.2015 15:4730316 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Einzig vom S404 habe ich jetzt kein Bild gesehen, leider auch kein Anschauungsobjekt mehr in der Nähe. Da aber selbst die Kleinfahrzeuge Tarnlicht hatten, gehe ich davn aus, dass die Leuchten auch beim Unimog irgendwo verdeckt angebaut waren....

    Ich bin mir eigentlich absolut sicher, dass die KatS-Unimogs Tarnscheinwerfer hatten. Ich vermute, die waren hinter den Aussparungen in den vorderen Stoßfängerecken.

    Für Anton hier aber noch ein Bild vom Heck eines TLF8, mit Leitkreuz ;-)

    Bei den LF16TS war das Leitkreuz offensichtlich auf dem Differenzialgehäuse der Hinterachse angebracht (Bild)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW803120
    Datum31.01.2015 15:5130215 x gelesen
    TLF 8 ZS

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW803121
    Datum31.01.2015 15:5330357 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich bin mir eigentlich absolut sicher, dass die KatS-Unimogs Tarnscheinwerfer hatten. Ich vermute, die waren hinter den Aussparungen in den vorderen Stoßfängerecken.

    Genau

    TLF 8 ZS von vorne

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816468
    Datum25.01.2016 22:5823861 x gelesen
    Guten Abend

    auch hier zu sehen:

    -> THW " Mot-Marsch "

    Auf einer Länge von 1,9 Kilometern reihten sich die 200 THW-Fahrzeuge des Landesverbands Bremen, Niedersachsen am Sonntag auf. Der Grund: Rund 800 THW-Einsatzkräfte trainierten das Führen von Verbänden sowie den Einsatz von Digitalfunk im niedersächsischen Barme.[...] Im Verband zu fahren ist eine große logistische Herausforderung, beispielsweise wenn es darum geht, die Fahrzeuge zu parken. Außerdem gibt es bei solchen Fahrten eine andere Führungsstruktur als in normalen Einsätzen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW816697
    Datum03.02.2016 14:3922768 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.-> THW " Mot-Marsch "

    In meinen Unterlagen aus Ahrweiler steht das der Begriff Mot-Marsch durch den Begriff Marsch erstetzt wird. Die sind aber auch schon wieder gute 30 Jahre alt.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816749
    Datum04.02.2016 14:1022416 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas E.

    In meinen Unterlagen aus Ahrweiler steht das der Begriff Mot-Marsch durch den Begriff Marsch erstetzt wird.


    Scheint neueren Datums zu sein:

    -> " Begriffe des Marsches "


    Ich kannte den Begriff " Mot-Marsch " noch von meiner Bundeswehrzeit vor über vier Jahrzehnten ;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg816774
    Datum05.02.2016 10:1322236 x gelesen
    Gemäß historischer militärischer Definition ist ein "Marsch" die geordnete und geführte Bewegung von Einheiten über eine vorbestimmte Strecke zu einem vorbestimmten Ziel.

    Da früher(TM) beim Militär ein Marsch in erster Linie zu Fuß erfolgte, wurde mit der Entstehung der motorisierten Einheiten zur Unterscheidung die Abkürzung "Mot" davor gesetzt.

    Heute beschreibt das Wort Marsch (vgl. BesAnLog 42-1)
    - die geschlossene Bewegung von drei und mehr Fahrzeugen unter einheitlicher Führung sowie die Bewegung einzelner Großraum- und
    Schwerfahrzeuge,
    - die Bewegung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die der Fahrwegbestimmung unterliegen,
    - die Bewegung von Truppen jeder Größenordnung auf einer oder mehreren Straßen oder in einem Bewegungsstreifen.

    Zur Unterscheidung wird heute die Bewegung zu Fuß marschierender Truppen "Marsch zu Fuß" genannt.

    Es ist also beides richtig. :)
    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816780
    Datum05.02.2016 11:1821972 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Heute beschreibt das Wort Marsch (vgl. BesAnLog 42-1 - VS-NFD)

    Du zitierst aus einer Vorschrift die Verschlusssache ist, öffentlich im Netz???
    Respekt.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816783
    Datum05.02.2016 11:5621870 x gelesen
    hallo,

    ich hab mal nachgeschaut. Die besagte BW-Vorschrift wird im Netz recht oft zitiert bzw. sich darauf bezogen.

    Die Infos die Udo gepostet hat dürften auch allgemein bekannt sein.

    Ich sehe in seinem Posting kein rechtliches Problem.
    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816784
    Datum05.02.2016 12:0022030 x gelesen
    Guten Tag

    wird der " Marsch geschlossener Verbände " -insbesonders in den Feuerwehren- noch irgendwo besonders geübt ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW816790
    Datum05.02.2016 12:4622176 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.wird der " Marsch geschlossener Verbände " -insbesonders in den Feuerwehren- noch irgendwo besonders geübt ?



    wenn wir Geländetraining machen, nutzen wir die Fahrten dahin und zurück immer auch dafür...

    Wenn wir überörtlich Hilfe leisten, dann mit Ausnahme der adhoc-Alarmierungen natürlich auch im Einsatz (oder in den Übungen dafür, z.B. im Rahmen der Bereitschaft IV), Bilder über www.truckenmueller.de

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg816794
    Datum05.02.2016 14:2221809 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.wird der " Marsch geschlossener Verbände " -insbesonders in den Feuerwehren- noch irgendwo besonders geübt ?

    Ich habe mal mitbekommen das an der LSTE in Brandenburg der B1-Lehrgang für eine Woche auf den Truppenübungsplatz Oberlausitz verlegt hat. Immerhin gut 100 km. kann aber nicht sagen ob das jeden B1 betrifft, meine aber so was mal gehört zu haben.

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

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    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern816795
    Datum05.02.2016 14:4121643 x gelesen
    Servus,

    war die letzte Übung unseres Landkreis Hilfeleistungskontingent im Herbst:
    Marschübung - Mainpost

    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg816800
    Datum05.02.2016 16:0621738 x gelesen
    Ein wörtliches Zitat hätte ich als solches gekennzeichnet. So ist es eine sinngemäße Inhaltwiedergabe einer Definition - und das ist durchaus zulässig. Ich bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen816901
    Datum08.02.2016 16:1421667 x gelesen
    Ja, mehr oder weniger regelmäßig (jährlich) als KatS-Ausbildung für alle Org. Früher zwei Tage mit Übernachtung (meistens in WHV), heute nur noch als Tagesveranstaltung (Schade).

    Heinrich

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg820812
    Datum09.06.2016 12:3119396 x gelesen
    Ja am Samstag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

    Feuerwehrkolonne rollt in den Nachbarkreis

    Geschrieben von LR-Online Feuerwehrkolonne rollt in den Nachbarkreis
    Großübung des OSL-Katastrophenschutzes am Samstag führt nach Elbe-Elster / Verkehrsbeeinträchtigung erwartet
    GROSSRÄSCHEN Hochwasser im Elbe-Elster-Kreis. Alle Kräfte werden gebraucht. Auch der Katastrophenschutz aus Oberspreewald-Lausitz muss helfen. An diesem Samstag wird dieses Szenario geprobt mit einer groß angelegten Übung.
    Kolonnen auffälliger Fahrzeuge sorgen auf den Straßen ganz automatisch für Aufmerksamkeit. Gleiches dürfte der Fall sein, wenn am Samstag, 11. Juni, ein Tross aus 25 Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Fahrzeugen des Technischen Hilfswerkes (THW) über die Straßen der Region rollt. Anlass ist eine Großübung, zu der der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Mitglieder seiner Brandschutzeinheit, der "Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung" und das THW aufruft. Das teilt Kreissprecherin Sarah Werner mit.
    Geprobt werden soll das geordnete Fahren im Verband. Die Kolonne setzt sich ab 8 Uhr in Großräschen in Bewegung. "Die Route führt über eine Dauer von etwa acht Stunden in den Nachbarlandkreis Elbe-Elster und zurück", erklärt die Pressesprecherin. Vorbei kommen die Fahrzeuge in Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Bad Liebenwerda. Nach einer Mittagsrast am Gerätehaus der Feuerwehr in Bad Liebenwerda gegen 12 Uhr geht es ab 13 Uhr weiter über Elsterwerda, Lauchhammer, Schwarzheide und Senftenberg zurück zum Ausgangspunkt. Start und Ziel ist die Straße Am Birkenhain in Großräschen.
    Das Szenario der Übung soll einen Einsatz während einer Hochwasserlage simulieren. Die den meisten OSL-Kameraden wenig vertrauten Straßenverläufe im Nachbarlandkreis und die fehlende Möglichkeit, auf eine Autobahn ausweichen zu können, führten zu der Entscheidung, die Fahrt im Elbe-Elster-Land durchzuführen, erklärt Sarah Werner weiter. Erwartet werden am Samstag bis zu 100 Teilnehmer, darunter Vertreter von zehn freiwilligen Feuerwehren aus OSL, vom THW Ortsverband Senftenberg und der "Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung" des Katastrophenschutzes.
    Aufgrund der hohen Zahl an Fahrzeugen kann es auf den Straßen zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen. "Diese bitten wir zu entschuldigen und eventuellen Einschränkungen im Straßenverkehr mit Verständnis zu begegnen", sagt Sarah Werner im Namen des Bereichs Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung OSL, dessen Mitarbeiter die Übung organisieren. Koordinatoren der Übung sind Tobias Pelzer und Matthias Kunze.
    Gefahren wird in vier Gruppen im Abstand von wenigen Minuten. Die durchschnittliche Geschwindigkeit beträgt 50 Kilometer in der Stunde. "Wichtig für die Bürger zudem: Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in Oberspreewald-Lausitz ist trotz der Übung gesichert", sagt Sarah Werner. Ziel der Übung sei es, möglichst viele Maschinisten, Gruppenführer und Zugführer an das Fahren im Verband zu gewöhnen und sie für die logistischen Herausforderungen zu sensibilisieren, die mit einer solch hohen Anzahl an Fahrzeugen entstehen.
    Zur Vorbereitung auf die Übung findet am Freitagabend eine Einweisung und theoretische Ausbildung im Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnischen Zentrum des Landkreises (FKTZ) in Großräschen statt. Der Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde hält verschiedene Einheiten zur Abwehr von Großschadensereignissen und Katastrophen vor. Diese werden bei Bedarf auch überörtlich eingesetzt, wie etwa bei Hochwasserlagen in der Vergangenheit bereits geschehen. "Übungen wie die Fahrt im Verband sind somit wichtig, um im Ernstfall bestmöglich auf den Einsatz vorbereitet zu sein", betont Sarah Werner. Die letzte Übung dieser Art fand im Oberspreewald-Lausitz-Kreis im Rahmen einer Hochwasserschutzausbildung im April 2009 statt.
    red/jag
    Quelle : LR Online 09.06.2016


    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821120
    Datum20.06.2016 14:4218802 x gelesen
    Guten Tag

    Erläuerungen auch hier:

    -> Überregionaler SEG-Einsatz: So wird das Auswärtsspiel ein Erfolg

    [...]Die Besonderheit auf solchen Einsatzfahrten ist das Fahren im Verband. Im Gegensatz zu normalen Einsatzfahrten wird jedes Fahrzeug mit einer 40 x 40 cm großen Flagge vorne links ausgestattet. Die Farbe dieser Fahne ist bei allen Fahrzeugen des Verbandes blau. Ausnahme stellen das schließende also letzte Fahrzeug der Kolonne dar. Es ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. Defekte Fahrzeuge werden gelb beflaggt. Der Führer eines Verbandes ist an einer schwarz-weißen Fahne zu erkennen. Er ist allerdings nicht an die Marschkolonne gebunden und kann zum Beispiel zur Lageerkundung voraus fahren.[...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821121
    Datum20.06.2016 14:5718529 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.[...]Die Besonderheit auf solchen Einsatzfahrten ist das Fahren im Verband. Im Gegensatz zu normalen Einsatzfahrten wird jedes Fahrzeug mit einer 40 x 40 cm großen Flagge vorne links ausgestattet.

    Na hoffentlich lag für alle Fahrzeuge eine ABE für die Ausrüstung mit der Fahne vor und es wurden alle Auflagen eingehalten.

    Ansonsten wäre nämlich die Betriebserlaubnis erloschen.

    Jedenfalls nach Ansicht der Polizei (zumindestens im Kreis Cuxhaven).

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen821122
    Datum20.06.2016 15:2318589 x gelesen
    Der Hinweis auf den FB Text wirkt jetzt aus meiner Sicht irgenwie ein bisschen erzwungen.
    Der Zusammenhang zu der gefuehrten Diskussion scheint jedenfalls nicht sofort ersichtlich...

    Ist da jemand persoenlich betroffen?

    Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert?

    Sollte im Uebrigen im Breich der Fw oder HiOrg wohl auch eher nicht das Problem sein?

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821124
    Datum20.06.2016 15:3918554 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Na hoffentlich lag für alle Fahrzeuge eine ABE für die Ausrüstung mit der Fahne vor und es wurden alle Auflagen eingehalten.

    Ansonsten wäre nämlich die Betriebserlaubnis erloschen.

    Jedenfalls nach Ansicht der Polizei (zumindestens im Kreis Cuxhaven).


    Gut dasdie nicht durch den Kreis Cuxhaven gefahren sind :-))

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW821127
    Datum20.06.2016 15:5718486 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.
    Jedenfalls nach Ansicht der Polizei (zumindestens im Kreis Cuxhaven).

    Da der Prof. selber mehrere mögliche Leseweisen der Gesetzbücher aufführt bin ich mir ziemlich sicher kein einziges Urteil über den richterlich beschlossenen verlusst der BE überlesen zu haben.

    Kanone -> Spatz = alle sind mal wieder wach.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen821128
    Datum20.06.2016 16:0018578 x gelesen
    Dann beantworte bitte mal wieviele Fahrzeuge der HiOrgs einen Flaggenhalter verbaut haben.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821129
    Datum20.06.2016 16:0118505 x gelesen
    Geschrieben von Ulf M.Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert?

    Natürlich nicht; weder für die eine noch für die andere Art von Flaggen.

    Diese Verpflichtung sehe ich in der StVO begründet.

    Wenn man allerdings der Meinung ist, dass außen am Fahrzeug angebrachte Flaggen ein Fall für §19(2) StVZO ist, dann muss das so auch für die hier diskutierten Exemplare gelten. Im Gegensatz zu den im Artikel benannten Exemplaren haben diese ja einen Stiel mit deutlich höherer Masse (und damit höherem Schadpotential) und auch das Flaggentuch ist größer, schwerer und fester. Außerdem sind sie i.d.R. nicht fest zwischen Fenster und Rahmen eingeklemmt, sondern nur lose in ein Rohr gesteckt (wenn sie nicht mangels Halterung sogar mit irgendwelchen Hilfskonstruktionen aus Kabelbindern oder Klebeband befestigt sind). Aus diesen Gründen sehe ich aus rein technischer Sicht keinen Anlass, die (von mir inhaltlich durchaus abgelehnte!) Sichtweise des FB-Artikels nicht auch auf die Kolonnen-Flaggen übertragen zu müssen.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821130
    Datum20.06.2016 16:1618437 x gelesen
    Geschrieben von Ulf M.Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert?
    Sicher?
    Wenn ich sehe, wie oft die Teile mangels geeigneter Halterungen an Spiegeln und anderen hervorstehenden Bauteilen mittels Kabelbindern, Klebeband und Mullbinden befestigt werden ...

    Wer ein bißchen physiklisch fit ist, kann ja mal die Kräfte ausrechnen, die auf so eine Flagge wirken.
    Tipp: Fläche x aerodynamischer Beiwert 0,4 x Winddruck, dann Hebelgesetze anwenden.
    (Bei 80 km/h sind das am Befestigungspunkt je nach Einspannlänge und Einspannmethode locker so um die 100 - 120 N ... )

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821131
    Datum20.06.2016 16:2718396 x gelesen
    Das ist aber ein Beschaffungsproblem und beruht teils sicherlich auf einer gewissen Ignoranz gegenüber bewährten Notwendigkeiten.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW821133
    Datum20.06.2016 17:1318476 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.
    Sicher?

    Sind denn überhaupt Fälle bekannt in denen angebastelte blaue Flaggen abgefallen sind?

    Aus meiner BW-Zeit sind mir verlorene Flaggen daher bekannt das niemand die Flagge im Halter mittels Schraube -so wie vorgesehen- gesichert hat.

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen821135
    Datum20.06.2016 17:3818415 x gelesen
    Ich bestreite das "bewährt". Man kann die Flaggen i.d.R. nicht von rechts sehen.

    Blaulicht ist für mich das Mittel der Wahl. Steht das Führungsfahrzeug an einer Ampel macht es eben die Lampen aus. Das versteht jeder Verkehrsteilnehmer.

    Kradfahrer (bei uns aus der Stauhilfe) machen die Fahrt sicherer und -insbesondere bei Fahrten durch eine Stadt) signifikant schneller

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 821137
    Datum20.06.2016 18:2618351 x gelesen
    Hallo Thomas, das mit der Sichtbarkeit der Flaggen ist so ein Thema weshalb ich dazu meine Arbeit geschrieben habe.

    Das kannst du hier nachlesen.

    Wichtig ist dabei aber, dass Blaulicht alleine nicht ausreicht!

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen821138
    Datum20.06.2016 18:3518450 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Dann beantworte bitte mal wieviele Fahrzeuge der HiOrgs einen Flaggenhalter verbaut haben.

    Sicherheitshalber habe ich gerade noch mal nachgelesen... Habe ich etwas von verbauten Flaggenhaltern geschrieben und jetzt überlesen?

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821142
    Datum20.06.2016 21:2618353 x gelesen
    Oh ja, mehrere Fälle. Einmal mit komplettem T4-Spiegel, auch mit Beinahe-Unfall eines nachfolgenden Fahrzeugs, einmal mit Lackschäden am nachfolgenden Einsarzfahrzeug.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821143
    Datum20.06.2016 21:3618331 x gelesen
    Wenn du an einer roten Ampel stehst, und nicht fahren willst, musst du die RKL abschalten. Die Benutzung ist in diesem Fall rechtswidrig. Az habe ich grad nicht greifbar. Kracht es wegen der laufenden RKL im Querverkehr, bist du in der Mithaftung.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 821146
    Datum20.06.2016 23:1718275 x gelesen
    Geschrieben von Udo B. Wenn du an einer roten Ampel stehst, und nicht fahren willst, musst du die RKL abschalten. Die Benutzung ist in diesem Fall rechtswidrig. Az habe ich grad nicht greifbar. Kracht es wegen der laufenden RKL im Querverkehr, bist du in der Mithaftung.


    Achso? Das wäre mir aber neu.

    In §38 StVO steht
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Da steht nicht dass es an Ampeln ausgeschaltet werden muss. Auch wenn ich an deiner Ampel stehe begleite ich ein Fahrzeug oder einen geschlossenen Verband. Wieshalb sollte das rechtswidrig sein? Nach dieser Logik müsste auch an Einsatzstellen das blaue Blinklich ausgeschaltet werden, im vorbeifahrenden Verkehr könnte es ja deswegen einen Unfall geben.

    Wenn ich an einer roten Ampel stehe und nicht fahren will nützt es mir auch nichts das blaue Blinklicht auszuschalten.
    Wann darf ich denn fahren? Wenn ich blaues Blinklicht zusammen mit dem Zweiklanghorn einsetze -> "Wegerecht", oder wenn das erste Fahrzeug des geschlossenen Verbandes die Kreuzung gemäß eines für es gültigen Vorfahrtszeichens queren durfte. Im letzten Fall brauche ich aber auch kein Blaulicht um hinterherfahren zu dürfen.

    Also auf das AZ wäre ich wirklich mal gespannt, bzw. aus welcher Instanz das ist.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821157
    Datum21.06.2016 09:2518268 x gelesen
    So neu ist das gar nicht:
    KG Berlin vom 8.12.1975, 12 U 2161 / 75 = DAR 76 78, auch in der StVO-Kommentierung zu finden.
    "Will der Führer eines Einsatzfahrzeuges an einer Kreuzung bei rotem Ampellicht stehen bleiben und erst bei grünem Ampellicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer fahren, so ist die Verwendung von Blaulicht missbräuchlich."

    Anders gesagt, es könnte sinnvoll sein, das beim Warten an einer roten Ampel zumindest die ersten 3 - 5 Fahrzeuge die Lampen aus machen.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen821159
    Datum21.06.2016 09:4518144 x gelesen
    Wenn du es für vernachlässigbar hälst überhaupt die Frage der sicheren Anbringung zu diskutieren hast du es sehr wohl zumindest indirekt als mehrheitlich bereits vorhanden unterstellt. Und genau das dürfte in der Fläche eben so nicht stimmen.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen821167
    Datum21.06.2016 10:3118238 x gelesen
    Eine "sichere Anbringung", ja...

    Einen "Flaggenhalter" (vorgeruestet) habe ich damit nicht notwendigerweise als gegeben vorausgesetzt, das kann ja auch auf andere Weise geloest worden sein...

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821168
    Datum21.06.2016 10:4018045 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.So neu ist das gar nicht:
    KG Berlin vom 8.12.1975, 12 U 2161 / 75 = DAR 76 78, auch in der StVO-Kommentierung zu finden.
    "Will der Führer eines Einsatzfahrzeuges an einer Kreuzung bei rotem Ampellicht stehen bleiben und erst bei grünem Ampellicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer fahren, so ist die Verwendung von Blaulicht missbräuchlich."


    Kann es sein, das man da eine Spezialentscheidung auf allgemein gültig bzw. auf einen anderen Spezial Sonderfall anzuwenden versucht?

    LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer

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    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821175
    Datum21.06.2016 11:0718276 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Kann es sein, das man da eine Spezialentscheidung auf allgemein gültig bzw. auf einen anderen Spezial Sonderfall anzuwenden versucht?

    LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer



    ja.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821183
    Datum21.06.2016 12:2918097 x gelesen
    Wen du das so siehst ... ich nicht, nachdem ich '87 als Fahrer des Führungsfahrzeugs unter dem dreckigen Grinsen des Marschführers genau deswegen ein Verwarnungsgeld abgedrückt habe.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821194
    Datum21.06.2016 14:4518023 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer

    Genau deswegen ist es doch verboten.

    Ganz allgemein, egal ob im Verband oder auf alleiniger Einsatzfahrt. Ich sehe da keinen Sonderfall?!

    Schlimm genug übrigens, daß es diese Regel in den letzten 40 Jahren nicht als regulärer Inhalt in alle Blaulicht-Unterweisungen geschafft hat.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP821196
    Datum21.06.2016 15:0818073 x gelesen
    Hoffentlich sind die Autofahrer nicht auch verwirrt, wenn sich an der Ampel dummerweise mal ne Einsatzstelle befindet, vor der die Blaulichtsoloblinkerei nach § 35 Abs. 2 StVO warnt ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821198
    Datum21.06.2016 15:2718197 x gelesen
    Das an der E-Stelle aufgestellte Fahrzeug wird ja im Gegensatz zum auf der Fahrt befindlichen Fahrzeug die Warnblinkanlage eingeschaltet haben.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg823857
    Datum06.10.2016 12:3616381 x gelesen
    hallo,

    Am Samstag, 8. Oktober 2016 wird der Kfz-Marsch mal richtig geübt:

    Am Samstag übt die Johanniter Unfallhilfe mit dem Regionalverband Essen einen Kfz-Marsch, der auch durch das Stadtgebiet von Düsseldorf führt. Dabei darf der Verband bei Rotlicht an Ampeln und an Stopp-Straßen weiterfahren - unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrssituation ...

    p.gifJohanniter Unfallhilfe Mülheim übt einen Kfz-Marsch

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern826000
    Datum25.12.2016 10:1814939 x gelesen
    Guten Morgen,

    das Thema greif ich mal wegen der Evakuierung in Augsburg wieder auf:

    Geschrieben von Jürgen O.
    Wer benutzt solche Flaggen selbst in der Feuerwehr?
    Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Stäste wurden durch das BayStMI für ihre Hilfeleistungskontingente mit einheitlichen Flaggensätzen - und ergänzend Magnetschildern "ACHTUNG KOLONNE" ausgestattet. Da sind unter anderem auch die diagonal-schwarz-weißen Flaggen mit enthalten.

    Wir haben unseren Satz letztens erhalten.

    Gruß
    Markus

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