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ThemaPflicht zur Überhose?11 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
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  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824353
    Datum25.10.2016 16:113346 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Dan P.leider gibt es in meinem Bundesland weder bei BF noch FF Überhosen.
    welches Bundesland?

    da solche Fragen teilweise je nach Bundesland unterschiedlich zu bewerten sind ist es hier im Feuerwehr-Forum üblich das Bundesland auch in seinen Userdaten anzugeben. "Deutschland" ist zwar schön - aber in diesem Kontext zu unspezifiziert.

    Geschrieben von Dan P.Wenn man in der Führungsebene nachfragt, so heißt es, wenn man denn eine Antwort bekommt, dass man keine Überhosen bräuchte, da man im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat, dass man auch ohne diese auskommen kann.
    interessante Ansicht. Da ist aber die restliche Feuerwehr(fach)welt zu einem sehr grossen Teil anderer Meinung.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP824358
    Datum25.10.2016 17:263063 x gelesen
    Ich würde mir
    1. die Gefährdungsbeurteilung zeigen lassen. Die Unterweisung nach § 15 UV-V C53 bzw. § 4 Abs. 2 GUV-V A1 würde sich da anbieten.
    2. zeigen lassen, wo eigentlich steht, dass Wohnungsbrände im Innenangriff durch Atemschutzgeräteträger zu bekämpfen sind, und wo, wer diese Atemschutzgeräteträger denn sein sollen. Ich wäre es ohne Überbekleidung nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW824365
    Datum25.10.2016 22:002829 x gelesen
    Geschrieben von Dan P.Eine Suche im Internet hat mir leider nicht weitergeholfen, die Frage so beantworten, ob es eine Pflicht zur Überhose gibt, oder ob das jede Feuerwehr für sich entscheiden kann.

    ?? Bin fassungslos!
    Da gibts seit mind. 15 Jahren hunderte Diskussionen zu.

    Die Rechtslage ist eindeutig: ja - und nein (bzw. nur insoweit, dass die die nicht in den Bereichen eingesetzt werden, wo das notwendig werden könnte, natürlich auch keine brauchen...)

    Vgl. auch:

    http://atemschutzunfaelle.eu/schutzkleidung/brandschutzkleidung.html#ueberhosen
    http://einsatzpraxis.org/buecher/atemschutz/
    http://einsatzpraxis.org/buecher/persoenliche-schutzausruestung/

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorRaim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen824366
    Datum25.10.2016 22:082580 x gelesen
    Guten Abend,

    die Pflicht zur Überhose ergibt sich letzten Endes aus der UVV.

    Bzw. aus dem Pendant zur UV-V C 53 der BGI/GUV-I 8651. Hier steht im Kapitel A3 Persönliche Schutzausrüstung folgendes:

    "Mindestausrüstung für Einsatzkräfte, die Brandbekämpfung in Gebäuden durchführen [...] Feuerwehrschutzanzug nach DIN EN 531 bzw. DIN EN ISO 11612 >>!!wenn kein Innenangriff erfolgt!!<<
    (DIN EN ISO 11612 wäre dann die dünne Jacke + Hose)

    Desweiteren steht geschrieben:

    "Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung (Brandbekämpfung in Gebäuden).....
    ....Schutz gegen bei Einsätzen auftretende Gefährdungen (Grundschutz).....thermische Einwirkungen
    z.B. Flammen, Wärme, heißer Wasserdampf, Glut, Funken...

    -->Die Anforderungen werden durch Einsatzkleidung nach DIN EN 469 erfüllt.<-- "

    Und DIN EN 469 ist eben nunmal Überjacke bzw Überhose. Aber in machen Augen lassen solche Formulierungen eben trotzdem noch Interpretationsspielraum zu...

    Meiner Meinung nach ist das Thema hier klar geregelt, zumal die UVV für die Feuerwehr ja sowieso Gesetzescharakter besitzt.

    LG

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    AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen824367
    Datum26.10.2016 01:442327 x gelesen
    Als weitere Lektüre empfehle ich hierzu auch die GUV-I8675:
    "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren". Insbesondere die Unterschiede zw. PSA 11 und 12.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 824368
    Datum26.10.2016 05:392170 x gelesen
    Geschrieben von Dan P. Heißt ohne Regelgung Überhose Pflicht?

    Guten Morgen,

    unabhänigig ob eine Überhose Pflicht ist, gibt es hier eine Realnamenpflicht.

    www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert.

    Da du dieser Pflicht seit mehr als 12h nicht nachgekommen bist setze ich dir jetzt eine Schreibsperre. Jürgen, als Admin, wird sich mit dir in Verbindung setzen.

    Grüße
    Florian Besch
    Moderator
    Team www.FEUERWEHR.de

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen824369
    Datum26.10.2016 09:022077 x gelesen
    Guten Morgen Kameraden,

    Habe mir mal die Mühe gemacht und auf denn Seiten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bremen geschaut, dort steht das es Überjacke und Überhose gibt und bei einer anderen Seite aus Bremen steht das die Hosen flammenhemmend ausgerüstet sein müssen und der Kniebereich verstärkt sein muss.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra im BSV Hainleite und
    KFV Nordhausen e.V.

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    AutorJann8ick8 S.8, Bremen / 824371
    Datum26.10.2016 09:421986 x gelesen
    In Bremen werden lediglich Hosen nach HuPF Typ 2 im Einsatz getragen. Es gibt definitiv keine Überhosen nach Hupf 4a oder Hupf 4b.

    Derzeit werden Latzhosen in Ausführung schwer entflammbar nach EN 531 und Bundhosen mit Kniepolster schwer entflammbar nach EN 531 ausgegeben.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 824372
    Datum26.10.2016 10:302193 x gelesen
    Geschrieben von Jannick S.In Bremen werden lediglich Hosen nach HuPF Typ 2 im Einsatz getragen. Es gibt definitiv keine Überhosen nach Hupf 4a oder Hupf 4b.

    Derzeit werden Latzhosen in Ausführung schwer entflammbar nach EN 531 und Bundhosen mit Kniepolster schwer entflammbar nach EN 531 ausgegeben.


    Wenn die Verantwortlichen im Hinblick auf eine ggf. straf- und zivilrechtliche Ahndung das mit gutem Gewissen vertreten können und es genügend, gerade freiwillige FA gibt die dumm genug sind sich das anzutun ist doch alles Wölkchen..

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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     25.10.2016 16:05 gesperrt
     25.10.2016 16:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.10.2016 16:22 gesperrt
     25.10.2016 17:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.10.2016 22:08 Raim7und7 A.7, Weiterstadt
     25.10.2016 22:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.10.2016 09:02 Domi7nic7 W.7, Nohra
     26.10.2016 09:42 Jann7ick7 S.7, Bremen
     26.10.2016 10:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.10.2016 01:44 Stef7an 7L., Meerane
     26.10.2016 05:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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