Hallo,
bei uns werden auf der Jahreshauptversammlung Mitglieder aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr übertreten.
Auf der gleichen JHV werden verschiedene Wahlen durchgeführt.
Die Tagesordnung sieht vor, dass die Wahlen vor den Neuaufnahmen durchgeführt wird.
Wir sind nun am rätseln, ob die "Neuaufnahmen" wenn man es den so sehen mag, nicht wahlberechtigt sind oder doch.
Wenn nicht, würde sich dies ändern, wenn die Tagesordnung angepasst wird am Abend der JHV und die Neuaufnahmen vorweg genommen werden?
Satzung und Brandschutzgesetz lassen sich hierzu nicht weiter aus. Grundsätzlich ist ja jeder Wahlberechtigt, der in der aktiven Wehr ist.
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