News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 538005 | ||
Datum | 23.01.2009 14:57 MSG-Nr: [ 538005 ] | 33758 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Metzger Und dennoch muss der PA genauso nach Gebrauch geprüft werden Ich habe nicht geschrieben, dass er nicht geprüft werden muß, sondern dass er nicht zwingend in eine Atemschutzwerkstatt muß. Die Prüfung des Gerätes kann in der entsprechenden Wehr selbst durchgeführt werden wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Atemschutzgerätewart). In eine Werkstatt zur Überprüfung mit Prüfvolumen bzw Prüfgerät muß der LU. Es sei denn die entsprechende Feuerwehr hat einen ausgebildeten AT-Gerätewart und das entsprechende Prüfgerät, dann kann sie das selbst prüfen und Dokumentiern. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.593